Amtsgericht Cham

Hundenärrin muss ins Gefängnis


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Für eine 53-Jährige setzte es vorm Amtsgericht Cham eine Strafe.

Wegen Ladendiebstahls ins Gefängnis? Das ist durchaus möglich, wenn die betreffende Person immer wieder beim Klauen erwischt wird. Und vor allem dann, wenn das während laufender Bewährungszeit passiert. Wie im Fall einer 53 Jahre alten Frau aus dem Landkreis, die am Donnerstag von Amtsrichterin Birgit Fischer eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung kassierte.

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