Amtsgericht Cham

Hakenkreuze und Hitlerbilder verbreitet


Das Verfahren wurde unterbrochen und wird fortgesetzt.

Ein 42-Jähriger soll in Chats mit Gleichgesinnten Strafbares verbreitet haben.

Die Ermittlungsbehörden tun sich offenbar schwer, gerichtsfeste Beweise gegen Angeklagte vorzulegen, die via digitaler Medien nicht nur Geschmackloses, sondern Strafbares von sich geben. Einmal mehr kam es deswegen am Dienstag im Prozess gegen eine Größe der regionalen rechten Szene im ersten Anlauf zu keinem Urteil. Weil keiner der drei geladenen Kriminalbeamten dem Richter die entscheidenden Fragen beantworten konnte.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat