Amtsgericht Cham

Geldstrafe fürs Treten einer Schwangeren


Erst packte der Kampfsportler die Frau am Hals und an den Haaren, dann soll er ihr mehrere Tritte verpasst haben.

Erst packte der Kampfsportler die Frau am Hals und an den Haaren, dann soll er ihr mehrere Tritte verpasst haben.

Wie schon öfter an dieser Stelle geschrieben, sind Recht und Gerechtigkeit nicht unbedingt identisch. Gerecht wäre es gewesen, wenn ein 46-Jähriger, der im August dieses Jahres in Cham seine schwangere Nachbarin völlig grundlos am Hals packte, sie trat und ihr mehrere Haarbüschel ausriss, ins Gefängnis gewandert wäre. Nach der Rechtslage kam er allerdings mit einer Geldstrafe wegen Körperverletzung davon, gegen die er unverfrorenerweise auch noch Einspruch eingelegt hatte. Vor Gericht zog der Hilfsarbeiter am Dienstag dann aber die Notbremse und akzeptierte den Strafbefehl. Allerdings erst, nachdem der Staatsanwalt angedeutet hatte, dass es bei näherem Hinsehen deutlich teurer werden könnte.

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