Amtsgericht Cham
Die illegale Art, ein "Loch" zu stopfen
7. September 2021, 15:24 Uhr aktualisiert am 7. September 2021, 15:24 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Wer Arbeitslosengeld II bezieht, ist verpflichtet, jede Arbeitsaufnahme dem Jobcenter mitzuteilen. Das war auch einem 57 Jahre alten Elektroinstallateur aus dem Lamer Winkel bekannt. Trotzdem hat er im Herbst 2019 doppelt kassiert: Lohn von seinem Arbeitgeber und die monatliche Unterstützung vom Jobcenter. Was der Gesetzgeber als Betrug definiert. Nicht so der 57-Jährige, der seine Verfehlung als "unerheblich" bezeichnete.
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