Amtsgericht Cham

Die illegale Art, ein "Loch" zu stopfen


Der 57-Jährige hat seinen Lohn, aber auch das Arbeitslosengeld II kassiert.

Der 57-Jährige hat seinen Lohn, aber auch das Arbeitslosengeld II kassiert.

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, ist verpflichtet, jede Arbeitsaufnahme dem Jobcenter mitzuteilen. Das war auch einem 57 Jahre alten Elektroinstallateur aus dem Lamer Winkel bekannt. Trotzdem hat er im Herbst 2019 doppelt kassiert: Lohn von seinem Arbeitgeber und die monatliche Unterstützung vom Jobcenter. Was der Gesetzgeber als Betrug definiert. Nicht so der 57-Jährige, der seine Verfehlung als "unerheblich" bezeichnete.

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