Amtsgericht Cham

Bub mit Fliegenklatsche blutig geschlagen


Weil die Zweifel an der Schuld überwogen, ist der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte Lebensgefährte der Mutter freigesprochen worden.

Weil die Zweifel an der Schuld überwogen, ist der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte Lebensgefährte der Mutter freigesprochen worden.

Es wird vermutlich nie geklärt werden, wer im September 2021 in Cham einen Zweijährigen in seinem Schlafzimmer mit der Fliegenklatsche derart heftig auf Oberschenkel und Gesäß geschlagen hat, dass er blutete. Angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung war am Dienstag vor dem Amtsgericht der damalige Lebensgefährte der Mutter. Doch der Prozess endete mit einem Freispruch. Wegen erwiesener Unschuld, meinte der Verteidiger. Im Zweifel für den Angeklagten, stellte Richterin Birgit Fischer fest.

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