Amtsgericht Cham
57-Jähriger soll Stinkefinger gezeigt haben
5. August 2022, 14:28 Uhr aktualisiert am 5. August 2022, 14:28 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Manchmal ist einfach Glück gefragt. Auch vor Gericht. Wie im Fall eines 57 Jahre alten Angestellten aus Roding, der gegen einen Strafbefehl wegen Beleidigung Einspruch eingelegt und damit Erfolg hatte. Aber nicht etwa, weil ihn Richter Dr. Thomas Strauß für unschuldig hielt. Vielmehr lag ein sogenanntes Verfahrenshindernis vor.
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