Amtsgericht Cham

57-Jähriger soll Stinkefinger gezeigt haben


Ein schwelender Nachbarschaftsstreit landete vor Gericht.

Ein schwelender Nachbarschaftsstreit landete vor Gericht.

Manchmal ist einfach Glück gefragt. Auch vor Gericht. Wie im Fall eines 57 Jahre alten Angestellten aus Roding, der gegen einen Strafbefehl wegen Beleidigung Einspruch eingelegt und damit Erfolg hatte. Aber nicht etwa, weil ihn Richter Dr. Thomas Strauß für unschuldig hielt. Vielmehr lag ein sogenanntes Verfahrenshindernis vor.

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