Amtsgericht Cham

3.000 Euro Geldstrafe im Luchs-Prozess


Das Interesse am Prozess war groß.

Das Interesse am Prozess war groß.

Das Urteil im Luchsprozess ist gefallen. Nach rund vier Stunden Prozessdauer verurteilte Richter Andreas Lecker einen Lohberger zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro.

Damit bleibt der Vorsitzende knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 3.250 Euro forderte. Die Anklägerin hatte die Tat als erwiesen erachtet. Der Verteidiger des 50-Jährigen wollte wegen Mangels an Beweisen einen Freispruch für seinen Mandanten erreichen.

Damit geht ein Prozess zu Ende, der von großem öffentlichen Interesse verfolgt wurde. Zahlreiche Vertreter von Medien und Naturschutzverbänden verfolgten den Prozess. Gekommen waren auch zahlreiche interessierte Zuschauer.

Es waren soviele, dass das Gericht am Morgen sogar Platznummern ausgeben musste. Diese gingen weg wie warme Semmeln.

Lesen Sie dazu auch: Luchs-Prozess im Liveticker.

Den ganzen Artikel in der morgigen Ausgabe der Chamer Zeitung. Weitere Informationen zum Thema unter idowa plus.