Eigentlich sind die Fälle, in denen ein Arztehepaar aus einem Nachbarlandkreis Atteste zur Befreiung von der Masken- und Impfpflicht ausgestellt hat, aus Sicht der Justiz eine "gmahte Wies".
Amtsgericht Cham 1.500 Euro für unrichtiges Maskenattest
Wolfgang Fischer, 08.05.2022 - 14:21 Uhr
0 Kommentare
Kommentieren