Amtsgericht Cham

1.500 Euro für unrichtiges Maskenattest


Wer sich von einem Arztehepaar aus dem Nachbarlandkreis Maskenatteste geholt hat, macht sich schuldig. Das betrifft auch einen 47-Jährigen Vater, der für die Kinder Atteste ausstellen ließ.

Wer sich von einem Arztehepaar aus dem Nachbarlandkreis Maskenatteste geholt hat, macht sich schuldig. Das betrifft auch einen 47-Jährigen Vater, der für die Kinder Atteste ausstellen ließ.

Eigentlich sind die Fälle, in denen ein Arztehepaar aus einem Nachbarlandkreis Atteste zur Befreiung von der Masken- und Impfpflicht ausgestellt hat, aus Sicht der Justiz eine "gmahte Wies". Demnach haben sich alle, die solche Bescheinigungen für sich oder ihre Angehörigen ausstellen ließen, des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse beziehungsweise der Anstiftung zu diesem Straftatbestand schuldig gemacht.

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