Amateurfußball

BFV streicht Ligapokal in fast allen Klassen


Ein Fußball liegt auf dem Rasen. (Symbolbild)

Ein Fußball liegt auf dem Rasen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Da das bayerische Kabinett in seiner Sitzung vom 7. April beschlossen hat, die ursprünglich ab dem 12. April 2021 geplanten weiteren Öffnungsschritte in den Bereichen Kultur, Gastronomie und Sport um weitere zwei Wochen bis mindestens zum 26. April 2021 auszusetzen und damit auch kein Mannschaftstraining möglich ist, streicht der Bayerische Fußball-Verband (BFV) den Ligapokal-Wettbewerb. Das teilte der Verband am Donnerstag mit.

Der Zusatz-Wettbewerb wird entsprechend auf Kreis-, Bezirks-, und Verbandsebene ausgesetzt. Den formellen Beschluss will der BFV-Vorstand in seiner Sitzung am 14. April fassen. Davon ausgeschlossen ist laut BFV die Regionalliga Bayern, für deren Ligapokal-Wettbewerb vom Verbandsvorstand im Dialog mit den beteiligten Vereinen noch eine gesonderte Entscheidung zu treffen sei.

Der BFV hatte Ende März einen Vier-Punkte-Plan für den Umgang mit der unterbrochenen Spielzeit 2019/21 im Herren-Bereich, die ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 beendet werden sollte, verabschiedet. Dieser sah unter anderem vor, dass der Ligapokal-Wettbewerb nicht fortgeführt werden kann, sollte ab dem 19. April 2021 kein flächendeckender Trainingsbetrieb mit Kontakt in Bayern möglich sein.

Neben der Streichung des Liga-Pokals beinhaltet der Plan folgende Punkte:

1. Bis spätestens 3. Mai 2021 soll ein nahezu uneingeschränkter Trainingsbetrieb möglich sein, damit noch möglichst viele oder im besten Fall alle ausstehenden Spiele über die Bühne zu bringen. Sollte dies nicht der Fall sein, will der BFV über einen Abbruch der Verbandsspielrunden entscheiden. Hierzu sollen alle Vereine vor der Entscheidung des Verbandsvorstands mit einbezogen werden. Sollte die Saison abgebrochen werden, sehen die Bestimmungen der Spielordnung laut Verband eine Wertung für Auf- und Abstieg nach der Quotienten-Regelung unter Wegfall der Relegationsspiele vor.

2. Der Verbandsvorstand hält einen Spielbetrieb unter der Voraussetzung, dass jeweils ein negativer Corona-Test vorzuweisen ist, in der Fläche für nicht durchführbar und unter den aktuellen staatlichen Rahmenbedingungen nicht realisierbar.

3. Der Toto-Pokal-Wettbewerb soll im Austragungsmodus noch nicht verändert werden. Der Verbandsvorstand will bezüglich der möglichen Fortführung des Toto-Pokal-Wettbewerbs beziehungsweise der Ermittlung des Teilnehmers an der 1. DFB-Pokal-Hauptrunde im Dialog mit den noch im Wettbewerb befindlichen Vereinen einen separaten Vorschlag erarbeiten.