Allgemeinverfügung verlängert

Unangemeldete Versammlungen in Straubing nur ortsfest erlaubt


In der Stadt Straubing sind weiterhin unangemeldete Versammlungen unter freiem Himmel nur ortsfest möglich. (Symbolbild)

In der Stadt Straubing sind weiterhin unangemeldete Versammlungen unter freiem Himmel nur ortsfest möglich. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Stadt Straubing hat erneut eine Allgemeinverfügung erlassen, die "Corona-Spaziergänge" unter freiem Himmel ortsfest erlaubt.

Für Sonntag, 13. Februar, wurde bei der Stadtverwaltung nach dem Versammlungsrecht eine Versammlung gegen die Corona-Maßnahmen angemeldet. Der Veranstalter hat die Anmeldung zwischenzeitlich zurückgenommen. Am Montag, 14. Februar, findet auf dem Theresienplatz ab 18 Uhr eine angemeldete stationäre Versammlung zum Thema "Solidarität statt Hetze - Gegen Querdenker!" statt. Gerechnet wird mit 25 Teilnehmern, die Veranstaltung dauert bis maximal 20 Uhr.

Aufgrund verschiedener Aufrufe, insbesondere in den Sozialen Medien, muss damit gerechnet werden, dass es in den nächsten Tagen wieder zu unangemeldeten Versammlungen in Form von sogenannten "Corona-Spaziergängen" kommen kann. Die Stadt Straubing hat daher erneut eine Allgemeinverfügung erlassen, die solche öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel ausschließlich ortsfest erlaubt. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet, es drohen hohe Bußgelder.