Ein Rempler auf einem Parkplatz, sei es mit dem Einkaufswagen oder beim Türöffnen des Autos, ist kein Kavaliersdelikt, wenn am anderen Wagen Schaden entsteht.
Wie man sich korrekt verhält, falls es doch einmal passiert, darüber haben am Mittwoch Beamte der Rodinger Polizei auf Parkplätzen in der Stadt informiert.
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