Weco bezieht Stellung

Europäische Kommission für Verbraucher warnt vor Feuerwerkskörpern


Ein Feuerwerkskörper brennt am Boden ab. Wegen einiger Mängel musste der Silvesterraketen-Hersteller Weco drei seiner Produkte zurückrufen (Symbolbild).

Ein Feuerwerkskörper brennt am Boden ab. Wegen einiger Mängel musste der Silvesterraketen-Hersteller Weco drei seiner Produkte zurückrufen (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Die europäische Kommission für Verbraucher warnt vor drei Produkten des Silvesterraketen-Herstellers "Weco". Das teilte die Kommission auf ihrer Webseite mit. Die Feuerwerkskörper entsprächen weder der europäischen Norm EN 15947 noch den Anforderungen der Pyrotechnik-Richtlinie. Das Unternehmen hat inzwischen in einer Pressemitteilung Stellung bezogen.

Von der Warnung betroffen sind der Kommission zufolge die Weco-Produkte "Party-Fices Pyro-Concept", "Night Hawk" und "Ghost Scream Rockets". Wie die Kommission mitteilte, könnten die Feuerwerkskörper unter Umständen Verbrennungen, Gehörschäden und andere Verletzungen verursachen, wenn sie benutzt werden.

Das Unternehmen selbst teilte in einer Pressemitteilung mit, dass die von der Behörde genannten Produkte zuletzt 2018 ausgeliefert worden seien. Eines der Produkte sei nur nach Belgien ausgeliefert worden, so Weco. Ende Juni 2019 sei der Hersteller von der belgischen Marktüberwachungsbehörde kontaktiert und um eine Stellungnahme gebeten worden.

Weco: Produkte werden 2019 deutschlandweit nicht mehr verkauft

Das Unternehmen habe daraufhin die Produkte erneut überprüft und mitgeteilt, dass diese nach europaweit geltender CERichtlinie gefertigt worden seien. Eine weitere Rückmeldung hätte man Weco zufolge von der Behörde bis heute nicht erhalten. Der Rückruf sei ebenfalls nicht von dem Unternehmen selbst initiiert worden.

Diese drei Produkte hat die Kommission beanstandet

Bei dem Produkt "Party-Fices Pyro-Concept" ist der europäischen Kommission für Verbraucher zufolge die Modellnummer 201054-48 PF/CE 1395-F2-0316/2015 mit der Chargennummer 4047291062924 betroffen. Diese Silvesterraketen sollen möglicherweise nicht richtig funktionieren, wenn sie angezündet werden. Für den Verbraucher besteht beim Verwenden der Raketen die Gefahr, sich zu verbrennen. Der Grund dafür sei, dass die durch den Betrieb der Batterie verursachten Flammen nicht löschen. Somit entspräche das Produkt nicht den Anforderungen der Pyrotechnik-Richtlinie.

Ebenfalls warnt die Kommission vor dem Produkt "Night Hawk" mit der Modellnummer 350015-48 1008-F2-69249100 und der Chargennummer 4047291047389. Bei diesen Feuerwerkskörpern ist laut Kommission der Schalldruckpegel zu hoch. Dadurch könne das Gehör geschädigt werden.

Gehörschaden, Verbrennungen und weitere Verletzungen drohen möglicherweise bei der Nutzung der "Ghost Scream Rockets" von Weco, so die Kommission. Weil die anfängliche Zünddauer bei den Raketen zu lang sei, laufen sie nicht aus oder explodieren in zu niedriger Höhe. Außerdem sei auch bei diesen Silvesterraketen der Schallpegel zu hoch. Dadurch könne beim Verwenden der Raketen das Gehör geschädigt werden.