Abmahnungen und Betrug

Genähte Masken: So schützen sich Händler und Käufer


Viele freiwillige Helfer nähen Masken. Beim Verkauf dürfen diese aber nicht als "Schutzmasken" bezeichnet werden. (Symbolbild)

Viele freiwillige Helfer nähen Masken. Beim Verkauf dürfen diese aber nicht als "Schutzmasken" bezeichnet werden. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Die Maskenproduktion boomt in Zeiten der Corona-Krise. Wer selbsthergestellte Masken verkaufen will, muss allerdings auf verschiedenes achten, besonders auf die korrekte Bezeichnung. Andernfalls drohen Abmahnungen. Auch Verbraucher sind aufgefordert, genau darauf zu achten, welches Produkt für sie das richtige ist.

Um den Mangel an Schutzausrüstung zu beheben, glühen vielerorts derzeit die Nähmaschinen. Viele Textilbetriebe wie Nähereien oder Kostümabteilungen von Theatern oder auch Privatpersonen haben in den vergangenen Wochen mit der Produktion von Gesichtsmasken begonnen. Da es sich bei den Masken aber offensichtlich nicht um sogenannte Atemschutzmasken handelt, kann es beim Vertrieb durchaus rechtliche Fallstricke geben. Wer Stoffmasken explizit als "Schutzmasken" zum Verkauf anbietet, kann Abmahnanwälte auf den Plan rufen.

"Bei dem Begriff (Atem-)Schutzmaske handelt es sich um einen medizinischen Begriff und eine eingetragene Marke", sagt die Passauer Rechtsanwältin Bettina Wittmann. Selbsthergestellte Stoffmasken können demnach nur verkauft werden, wenn ein anderer Begriff verwendet wird. "Das Wort Schutz muss raus", sagt Wittmann. Stattdessen könne man die Masken einfach als Mundbedeckung oder Mund-Nasen-Maske bezeichnen.

Händlern, die beispielsweise einen Online-Shop betrieben, empfiehlt die Anwältin, eine etwaige falsche Bezeichnung bei der Bewerbung ihrer Produkte zu korrigieren. Andernfalls bestehe die Gefahr einer Abnahmung, sagt Wittmann. Das könne dann etwa eine Unterlassung oder Schadensersatzforderung nach sich ziehen. Und auch in anderer Hinsicht ist das für die Händler wichtig. Denn nur wenn sie die Masken richtig bezeichnen, können sie im Zweifelsfall auch nicht für die eventuell fehlende Schutztauglichkeit verantwortlich gemacht werden.

Nach den Worten von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger dürfen von Textilbetrieben oder Privatpersonen genähte Gesichtsmasken ohnehin nicht suggerieren, dass sie gegen alles schützen. Oftmals werden sie als Mund-Nasen-Schutz oder als Mundschutz bezeichnet - das Wort Schutz sei dabei kritisch und nicht erlaubt, wie der Freie-Wähler-Politiker am Donnerstag am Rande eines Besuches im Landkreis Landshut sagte. "Das wäre eine Irreführung und somit angreifbar. Wenn man nicht suggeriert, dass das ein hundertprozentiger Schutz ist, dann ist das erlaubt." Die besuchte Firma in Weng stellte ihren Betrieb angesichts der Corona-Krise dagegen auf die Herstellung von tatsächlichen Schutzmasken um.

Selbstgenähte Masken können aber selbstverständlich an Verwandte oder Freunde verschenkt werden. In der Regel ist den meisten Menschen bewusst, dass solche Masken ohnehin nicht vollumfänglich schützen. Wer aber kauft, könne laut Verbraucherservice Bayern hingegen "mehr" erwarten.

Der Verbraucherservice warnt aktuell vor Händlern, die das knappe Angebot und die große Nachfrage nach Masken versuchen, auszunutzen. Die Verbraucherschützer haben aktuell den Anbieter der Seite mimty.de abgemahnt, der unter anderem Atemschutzmasken vertreibt und - gegen Vorkasse - eine Lieferzeit von ganzen 18 Wochen angab. Eine Unterlassungserklärung liegt zwischenzeitlich vor, sagt Verbraucherberater Jochen Weisser.

Auf Händlerseite problematisch ist, dass die Ware teils direkt in China bestellt wird, man selbst also keine Vorräte hat. In solchen Fällen bestehe ein hohes Risiko, die bestellte Ware überhaupt nicht oder in mangelhafter Qualität zu bekommen.

Verbraucher sollten insbesondere bei Angeboten aus dem EU-Ausland vorsichtig sein und keine "Panikkäufe" tätigen, empfehlen die Experten. Bei Internetshops sollte man zudem darauf achten, nicht auf einen Fake-Shop hereinzufallen. Diese sehen einem professionellen Online-Shop täuschend ähnlich, tatsächlich stecken aber Betrüger hinter der Seite, die nur Vorkassezahlungen entgegennehmen, ohne die bestellte Ware zu liefern. Am Besten zunächst sich ein bisschen im Internet umsehen, was beispielsweise andere Nutzer von einem Shop halten, und auf Hinweise von Verbraucherschützern achten.

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