Abendspaziergänge

Landshuter Polizei will bei Verstößen einschreiten


Aus Sicht der Polizei Landshut handelt es sich bei den "Montagsspaziergängen" um Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes. Die damit auch angemeldet und künftig an einem Ort durchgeführt werden müssen.

Aus Sicht der Polizei Landshut handelt es sich bei den "Montagsspaziergängen" um Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes. Die damit auch angemeldet und künftig an einem Ort durchgeführt werden müssen.

Die Allgemeinverfügung der Stadt vom Mittwoch, wonach öffentliche Versammlungen und Demonstrationen in der Stadt nur noch "ortsfest" stattfinden dürfen, ist offensichtlich eine Reaktion auf die sogenannten Abendspaziergänge. Mit diesen wird gegen die Corona-Maßnahmenpolitik protestiert. Schätzt die Landshuter Polizei die Spaziergänge ebenfalls als öffentliche Versammlungen beziehungsweise Demonstrationen ein?

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