Ab März

Mofas: Kennzeichen werden grün


Ab dem 1. März gilt: Kennzeichen von Mofas und Mopeds müssen grün sein. (Symbolbild)

Ab dem 1. März gilt: Kennzeichen von Mofas und Mopeds müssen grün sein. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Mofas und Kleinkrafträder (Mopeds) dürfen vom 1. März an nur noch mit grünen Versicherungskennzeichen gefahren werden. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit.

Wie jedes Jahr zum 1. März brauchen Mofa-, Moped- und Mokickfahrer ein neues Kennzeichen, denn pünktlich zu diesem Zeitpunkt beginnt für sie das neue Versicherungsjahr. Das gilt auch für Motorroller, Segways, Quads, Minicars, S-Pedelecs und E-Bikes, wie die Versicherung ARAG berichtet. Im Unterschied zu Motorrädern müssen diese Fahrzeuge aber nicht über das Straßenverkehrsamt zugelassen werden. Eine Fahrzeugsteuer wird nicht erhoben.

Es besteht allerdings die vom Gesetzgeber geforderte Versicherungspflicht. In diesem Jahr wechselt die Farbe des Kennzeichens von blau auf grün. Wer ab März noch mit blauen Kennzeichen unterwegs ist, fährt nicht nur ohne Versicherungsschutz, sondern macht sich auch strafbar. In der Regel ist eine Geldstraße in Höhe von mindestens 10 Euro fällig. Die neuen Kennzeichen können bei Versicherungen sowie auch bei vielen Banken und Automobilclubs beantragt werden.