Ab 4. März

Gastronomiebesuch für Ungeimpfte mit Schnelltest möglich


Bald können auch Ungeimpfte wieder in Restaurants essen gehen.

Bald können auch Ungeimpfte wieder in Restaurants essen gehen.

Von mit Material der dpa

Ab dem 4. März sollen die Gastronomie und Hotellerie wieder jedem offenstehen.

Ungeimpfte müssen aber einen tagesaktuellen Schnelltest nachweisen, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss von Bund und Ländern hervorgeht. Dabei sei die Situation in den Krankenhäusern zu berücksichtigen.

Lesen Sie hierzu Die neuen Corona-Beschlüsse im Überblick