Ab 4. März
Gastronomiebesuch für Ungeimpfte mit Schnelltest möglich
16. Februar 2022, 17:40 Uhr aktualisiert am 16. Februar 2022, 17:59 Uhr
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mit Material der dpa
Ab dem 4. März sollen die Gastronomie und Hotellerie wieder jedem offenstehen.
Ungeimpfte müssen aber einen tagesaktuellen Schnelltest nachweisen, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss von Bund und Ländern hervorgeht. Dabei sei die Situation in den Krankenhäusern zu berücksichtigen.
Lesen Sie hierzu Die neuen Corona-Beschlüsse im Überblick