Ab 10. Januar

Testpflicht auch für geimpfte Schüler in Bayern nun fix


Eine OP-Maske liegt in einem Klassenzimmer auf einem Federmäppchen.

Eine OP-Maske liegt in einem Klassenzimmer auf einem Federmäppchen.

Von dpa

Nun ist es fix: Die regelmäßige Testpflicht an Bayerns Schulen gilt nach den Ferien auch wieder für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler. Das geht aus der veränderten Corona-Verordnung des bayerischen Gesundheitsministeriums vom Donnerstag hervor. Bislang waren Schüler, die doppelt geimpft sind, von der regelmäßigen Testpflicht dreimal pro Woche befreit.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die Neuregelung bereits in Aussicht gestellt, aber der förmliche Beschluss stand da noch aus. Mit der geänderten Verordnung setzt das Ministerium wie angekündigt auch den Bund-Länder-Beschluss zu Kontaktbeschränkungen nach Weihnachten um: Vom 28. Dezember an dürfen sich nur noch maximal zehn Geimpfte und Genesene privat treffen - dies gilt bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie. Wenn auch nur ein Ungeimpfter dabei ist, gelten ohnehin noch striktere Kontaktregeln: Dann sind nur noch Treffen der Angehörigen eines Hausstands mit höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands erlaubt.

Ausgenommen sind, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Donnerstagabend mitteilte, bei der Zählung Kinder unter 14 Jahren, wie im Bund-Länder-Beschluss vereinbart. Das bedeutet für Bayern eine gewisse Lockerung: Bislang waren lediglich Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und drei Monaten von der Zählung ausgenommen gewesen.

Diese Lockerung für viele Kinder greift auch in anderen Bereichen, etwa bei Zugangsbeschränkungen nach der 2G- oder der 2G-plus-Regel. Auch dort sind nun Kinder unter 14 generell ausgenommen - und nicht nur wie bisher Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und drei Monaten.

Damit schwenkt Bayern nun doch auf den gemeinsamen Bund-Länder-Kurs ein. In den vergangenen Wochen war die Staatsregierung ausdrücklich noch bei der strikteren Regel (zwölf Jahre, drei Monate) geblieben. Neu in der Corona-Verordnung ist nach Angaben einer Sprecherin auch, dass das bislang für große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot künftig auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen gilt. Tanzveranstaltungen sind zukünftig auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt - soweit es sich nicht um Sportausübung handelt.