Ab 1. Juli in Landshut

Grundsteuererklärung: Serviceschalter im Rathaus 2 bietet Hilfe


Im Foyer des Rathauses 2 steht betroffenen Eigentümern ab Juli ein Serviceschalter zum Thema Grundsteuererklärung zur Verfügung.

Im Foyer des Rathauses 2 steht betroffenen Eigentümern ab Juli ein Serviceschalter zum Thema Grundsteuererklärung zur Verfügung.

Von Redaktion idowa

Das Städtische Steueramt bietet Steuerpflichtigen ab 1. Juli Unterstützung bei der Grundsteuererklärung an. Das teilte die Stadt mit. Im Foyer des Rathauses 2 an der Luitpoldstraße 29b ist bis zum 31. Oktober jeweils von Montag bis Mittwoch zwischen 8 und 12 Uhr ein Serviceschalter geföffnet.

Mit der Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 30. März dieses Jahres sind alle Eigentümer von Grundstücken und von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in Bayern verpflichtet, eine Grundsteuererklärung für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 einzureichenEntsprechende Informationsschreiben wurden den betroffenen Personen von den bayerischen Steuerverwaltungen ab April 2022 mit allgemeinen Informationen zur Erklärungsabgabe, aber auch eigentumsspezifischen Angaben zugesandt.

Elektronisch und in Papierform

In Bayern und damit auch in der Stadt Landshut können Steuerpflichtige ihre Grundsteuererklärung elektronisch oder in Papierform einreichen. Die Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen stehen ab 1. Juli 2022 elektronisch über "MEIN ELSTER", als vorausfüllbare PDF auf der Webseite www.grundsteuer.bayern.de und als Papiervordruck zur Verfügung.

Um die Bereitstellung der Papiervordrucke noch bürgernäher zu gestalten, sind diese ab 1. Juli auch bei der Stadtverwaltung erhältlich. Die erforderlichen Formulare liegen bis 31. Oktober 2022 zu den üblichen Öffnungszeiten - also Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr - im Foyer des Rathauses 2, Luitpoldstraße 29 B (Stadtjugendamt), aus.

Freiwilliges Angebot

Ergänzend hat sich das Finanzreferat der Stadt im Sinne der Bürgerfreundlichkeit dazu entschlossen, ein freiwilliges Serviceangebot einzurichten. Bis 31. Oktober 2022 ist an drei Werktagen pro Woche, immer montags bis mittwochs von 8 bis 12 Uhr, ebenfalls im Foyer des Rathauses 2 ein Serviceschalter des Sachgebiets Steueramt und Anliegerleistungen geöffnet, um Betroffene beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung zu unterstützen.

Neben allgemeinen Informationen zur Erklärungsabgabe erhalten die Bürger bei Bedarf auch für den Einzelfall Unterstützung. Eine steuerliche Beratung kann die Stadt Landshut hierbei natürlich nicht leisten, diese obliegt den steuerberatenden Berufen.

Foto: Stadt Landshut (Verwendung mit Quellenangabe honorarfrei möglich) Bildtext: Im Foyer des Rathauses 2 steht betroffenen Eigentümern ab Juli ein Serviceschalter zum Thema Grundsteuererklärung zur Verfügung.