A3 bei Regensburg

Unfallflucht dank Zufall aufgeklärt


Ein kurioser Unfall auf der A3 beschäftigte am Mittwoch die Polizei in Regensburg sowie später in Kelheim. (Symbolbild)

Ein kurioser Unfall auf der A3 beschäftigte am Mittwoch die Polizei in Regensburg sowie später in Kelheim. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Ein kurioser Unfall hat sich am Mittwoch auf der A3 bei Regensburg ereignet: Zwei Fahrzeuge stießen zusammen, ein Beteiligter flüchtete - und wurde später durch Zufall doch identifiziert.

Was war passiert? Ein 49-jähriger Mann wollte zwischen den Anschlussstellen Burgweinting und Universität (Fahrtrichtung Nürnberg) mit seinem Kleintransporter einen Sattelzug überholen. Dabei kam es zu einem seitlichen Zusammenstoß, wodurch der rechte Spiegel seines Wagens zu Bruch ging. Laut dem 49-Jährigen hielten er und der Lastwagenfahrer nach dem Unfall kurz an und vereinbarten, an der nächsten Abfahrt auszufahren, einen Parkplatz zu suchen und Personalien auszutauschen. Den Worten folgten allerdings keine Taten: Der Lastwagenfahrer setzte seine Fahrt fort und der 49-Jährige verlor ihn aus den Augen.

An dieser Stelle kam nun der Zufall (oder Glück?) ins Spiel: Denn später erkannte der 49-Jährige den fraglichen Lastwagen bei Neustadt an der Donau (Kreis Kelheim) wieder. Er steuerte hier offenbar eine Baustelle an. Dem 49-Jährigen gelang es, den Fahrer ein zweites Mal anzuhalten und zur Rede zu stellen. Er entgegnete jedoch nur, dass er weder einen Zusammenstoß noch einen Schaden bemerkt habe und fuhr erneut weiter. Diesmal merkte sich der 49-Jährige das Kennzeichen und informierte sofort die Polizei, die den 48 Jahre alten Lastwagenfahrer wenig später einholen konnte. Den 48-Jährigen erwartet jetzt eine Strafanzeige wegen Unfallflucht.

Aber auch für den 49-Jährigen wird der Vorfall nicht folgenlos bleiben: Wie die Verkehrspolizei Regensburg mitteilt, muss auch im Baustellenbereich beim Überholen ein Seitenabstand von mindestens einem Meter gewahrt werden. Bei einem Sattelzug (übliche Breite; 2,55 Meter) und einem Auto (1,78 Meter) ist das aufgrund der verringerten Fahrbahnbreite nicht möglich. Der 49-Jährige hätte also gar nicht überholen dürfen. Beim eigentlichen Unfall wird daher er als Hauptverursacher geführt.