7-Tage-Inzidenz stabil unter 35

Erleichterungen bei Kontaktbeschränkungen in Passau


Touristen stehen bei sommerlichen Temperaturen vor dem Dom St. Stephan. (Archivbild)

Touristen stehen bei sommerlichen Temperaturen vor dem Dom St. Stephan. (Archivbild)

Von Redaktion idowa

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz für die Stadt Passau an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 35 unterschritten hat, können ab Dienstag weitere Lockerungen in Kraft treten. Ein Überblick.

Kontaktbeschränkung

Personen dürfen sich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich mit den Angehörigen zweier weiterer Hausstände im öffentlichen und in privat genutzten Räumlichkeiten und Grundstücken aufhalten, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte oder genesene Personen werden bei der Gesamtzahl nicht mitberücksichtigt.

Folgende Regelungen behalten weiterhin Gültigkeit:

Kindertagesstätten

Die Einrichtungen sind regulär geöffnet. Schülerinnen und Schüler dürfen Betreuungsangebote nur in Anspruch nehmen, wenn ein für die Schule grundsätzlich erforderliches negatives Testergebnis vorgelegt werden kann.

Handels- und Dienstleistungsbetriebe

Die Öffnung von Ladengeschäften ist mit der Maßgabe "ein Kunde pro 10 beziehungsweise 20 Quadratmeter abhängig von der Verkaufsfläche" erlaubt. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt.

Sportausübung

Zulässig ist kontaktfreier Sport im Innenbereich, sowie Kontaktsport unter freiem Himmel für Gruppen von bis zu 25 Personen ohne Testpflicht für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer - auch in Fitnessstudios mit Terminvereinbarung. Geimpfte und Genesene werden bei der maximalen Anzahl der Personen nicht mitgezählt.

Kulturstätten

Museen, Ausstellungen sowie vergleichbare Kulturstätten dürfen für Besucher öffnen. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt.

Kulturelle Veranstaltungen

Können im Außenbereich mit festen Sitzplätzen bis zu 250 Personen stattfinden (ohne Test).

Theater, Opernhäuser, Kinos: sind geöffnet ohne Testpflicht.

Außengastronomie: ist geöffnet ohne Testpflicht.

Fluss- und Seenschifffahrt, Gästeführungen: finden statt ohne Testpflicht.