2G-Pflicht

Bayern wie Bundesregierung gegen Corona-Lockerungen für Einzelhandel


Im Einzelhandel gilt die 2G-Pflicht.

Im Einzelhandel gilt die 2G-Pflicht.

Von dpa

Wie die Bundesregierung will auch Bayern nach einem gegenteiligen Gerichtsurteil in Niedersachsen an speziellen Corona-Auflagen für den Einzelhandel festhalten. "Wir sind mitten in der vierten Welle der Pandemie, unsere Intensivstationen sind voll", sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), der auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz ist, der Deutschen Presse-Agentur in München. Zudem stehe die Omikron-Variante vor der Tür und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) spreche schon von einer fünften Welle.

"In diesem Umfeld die Aufhebung der 2G Regeln zu fordern halte ich für unvernünftig", betonte Holetschek. Deshalb seien die aktuell getroffenen 2G/2G-Plus-Regelungen einschließlich der 2G-Regelung für den Einzelhandel aus Sicht der bayerischen Staatsregierung vor dem Hintergrund des weiterhin besorgniserregenden Infektionsgeschehens weiterhin geboten.

Dagegen forderte der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) das Aus von 2G im Einzelhandel. "Diese höchstrichterliche Entscheidung aus Niedersachsen hat Signalwirkung", sagte BIHK-Präsident Klaus Josef Lutz in München. "Bund und Länder sollten 2G im Einzelhandel beenden. Es sollten wieder alle Läden uneingeschränkt öffnen dürfen - natürlich mit Abstand, Masken und Hygienekonzept. Der Schutz von Kunden und Personal wird und muss auch weiterhin gewährleistet sein."

Zuvor hatte die Bundesregierung sich bereits ähnlich geäußert: Man halte die Zugangsregel nur für Geimpfte und Genesene (2G) weiterhin für sinnvoll, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Freitag in Berlin. Die Bundesregierung sei auch überzeugt, dass das Infektionsschutzgesetz in dieser Angelegenheit klar sei und einen guten Rahmen bilde.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte, es mache weder epidemiologisch noch gesundheitspolitisch Sinn, solche Regeln jetzt zu kippen. Dies gelte insbesondere wegen der bevorstehenden Welle mit der neuen Virusvariante Omikron, sagte der SPD-Politiker in Hannover.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte am Donnerstag die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt, die Bund und Länder Anfang Dezember bundesweit vereinbart hatten. Der Handelsverband protestiert gegen die Regelung, bei mehreren Gerichten sind auch schon Klagen eingegangen. In Schleswig-Holstein war ein Eilantrag gegen die 2G-Regel aber vom zuständigen Gericht abgelehnt worden. Dort verwiesen die Richter auf die neue, ansteckendere Omikron-Variante.