Aktion der Rodinger Polizei
Parkplatzrempler kein Kavaliersdelikt
17. November 2021, 16:23 Uhr aktualisiert am 17. November 2021, 16:23 Uhr
Von
Josef Heigl
Ein Rempler auf einem Parkplatz, sei es mit dem Einkaufswagen oder beim Türöffnen des Autos, ist kein Kavaliersdelikt, wenn am anderen Wagen Schaden entsteht. Wie man sich korrekt verhält, falls es doch einmal passiert, darüber haben am Mittwoch Beamte der Rodinger Polizei auf Parkplätzen in der Stadt informiert.
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