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Artikel vom 17. January 2013 10:24, 118 mal gelesen

Landshut

Handschuh verrät Täter

Gastwirt überfallen – 24-Jähriger muss viereinhalb Jahre hinter Gitter

Autor: kö
Foto: dpa/Peter Steffen

Foto: dpa/Peter Steffen

Ilir R. trug Handschuhe, um keinerlei Spuren zu hinterlassen. Doch genau dies wurde ihm zum Verhängnis: Beim Überfall auf einen Freisinger Gastwirt verlor er im Gerangel einen der Handschuhe, ehe er und sein Komplize flohen, und so konnte das Landeskriminalamt einen DNA-Treffer landen. Gestern wurde der 24-Jährige von der ersten Strafkammer des Landgerichts wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Den Namen seines Komplizen nannte er bis zuletzt nicht. Ansonsten räumte R. die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang ein.

Demnach lauerten er und sein Komplize am 9. Oktober 2011 kurz vor Mitternacht einem Gastwirt vor dessen Restaurant in Freising auf, um ihn auszurauben. Als der Wirt auf dem Parkplatz zu seinem Auto gehen wollte, sprühten die beiden Männer ihm einem gemeinsamen Tatplan entsprechend Reizgas ins Gesicht. Sie versuchten, ihm eine Aktentasche mit Einnahmen von etwa 6000 Euro zu entreißen - doch der Gastwirt konnte sich aufrappeln und zum Hintereingang seines Lokals laufen. Dort setzte sich das Gerangel fort. Der Angeklagte und sein Komplize schlugen ihrem Opfer mehrmals ins Gesicht, bis diesem zwei Angestellte zu Hilfe eilten. Die beiden Männer mussten ohne Beute fliehen. Der 42-jährige Gastwirt schilderte den Vorfall gefasst. Er habe sich gut wehren können. "Zum Glück bin ich ein bisschen sportlich." Bis auf die Augen, die durch das Reizgas noch einen Tag lang geschmerzt hätten, habe er nur kleine Blessuren davongetragen; das Geld habe er auch verteidigen können. Auf nähere Nachfrage von Vorsitzendem Richter Andreas Lackner gab er allerdings an, dass er heute noch Angst auf dem Parkplatz habe. "Da muss mich seitdem immer ein Mitarbeiter begleiten." Schließlich war die Befragung des Gastwirts beendet, doch dem 42-Jährigen lag noch etwas auf dem Herzen: ob er dem Angeklagten eine Frage stellen dürfe? Richter Lackner räumte ihm dies ein und so fragte der Gastwirt Ilir R., wie dieser ausgerechnet auf ihn gekommen sei. "Ich habe dich nicht gekannt", so R., der sich zuvor bei seinem Opfer entschuldigt hatte. Die Idee zu dem Überfall sei von seinem Komplizen gekommen, der ihm 200 Euro in Aussicht gestellt habe, wenn er ihm helfe. "Der weiß einiges über Dich."

Mehr war aus dem Angeklagten nicht herauszubringen. Die Angabe eines Namens hatte er zuvor schon verweigert; es habe sich um einen Mann gehandelt, den er erst wenige Tage vor dem Überfall kennengelernt habe, so der 24-Jährige knapp. Die Kammer blieb jedoch skeptisch. Einige Details des Geständnisses seien nicht nachvollziehbar, sagte Richter Lackner bei der Urteilsbegründung. Der Angeklagte sei kein unbeschriebenes Blatt. Möglicherweise sei die Tat schon seit längerem geplant gewesen. Dafür spreche etwa die professionelle Herangehensweise. Auch sei unverständlich, warum R. sich mit lediglich 200 Euro aus der Beute hätte zufriedengeben sollen, so Lackner. Allerdings habe man die Einlassungen des Angeklagten nicht widerlegen können. "Und ein Geständnis ist trotz erdrückender Beweislage von erheblichem Wert."

Der Gastwirt verließ sichtlich bestürzt den Gerichtssaal, nachdem Ilir R. seine Frage freundlich lächelnd beantwortet hatte.

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