Artikel vom 17. January 2013 14:20, 154 mal gelesen
Landshut
Prügelei auf der Kiesbank
Gegenseitige Schuldzuweisungen vor dem Amtsgericht – Geldstrafen für Angeklagte
Autor: kö
Foto: dpa
Die Kiesbank an der Isar ist ein idyllisches Fleckchen im Herzen Landshuts - und dennoch kommt es dort immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen wie etwa im November 2012: Zwei Männer gerieten wegen einer Frau aneinander; zwei weitere Personen kamen hinzu und schon war eine Prügelei im Gange. Der genaue Ablauf konnte am Donnerstag vor dem Amtsgericht trotz zahlreicher Zeugen nicht mehr geklärt werden. Der Prozess endete mit Geldstrafen für zwei Angeklagte wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
Laut Staatsanwaltschaft sollen ein 28-jähriger Lagerist und ein 32-jähriger Arbeitsuchender eine Schlägerei angefangen haben. Nachdem sie eine Böschung hinuntergekugelt sind, sollen die Schwester des 28-Jährigen und ein Bekannter dazugekommen sein. Zu dritt sollen sie nach einem gemeinsamen Entschluss dem 32-Jährigen mehrere Faustschläge verpasst haben. Zudem sollen sie auf ihn eingetreten sein, als er schon auf dem Boden lag. Der 32-Jährige ging aus der Auseinandersetzung mit einem angebrochenen Brustbein und einem gebrochenen Mittelhandknochen. Letzteres stammt allerdings von den Faustschlägen, die er dem Lageristen verpasst hat, wie er selber vor Gericht sagte.
Angeklagt waren der Lagerist - "Ich wollte dem eigentlich nur ein Knackwimmerl verpassen" -, seine 20-jährige Schwester und der 44-jährige Bekannte, der 15 Vorstrafen vorzuweisen hat. Während die beiden Männer Faustschläge einräumten, bestritt die Auszubildende, den 32-Jährigen geschlagen zu haben. Sie habe lediglich ihren Bruder wegziehen wollen. Nachdem man ihr nichts Gegenteiliges beweisen konnte, wurde das Verfahren gegen sie auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt. Fußtritte leugneten die Angeklagten und es gab keinen Zeugen, der welche gesehen hatte. Der Vorfall auf der Kiesbank wurde ohnehin umso verwirrender, je mehr Zeugen aussagen. Angeklagte und Geschädigter warteten mit gegenseitigen Schuldzuweisungen auf. Auch die Aussage des Geschädigten war nicht dazu geeignet, als Grundlage für ein Urteil zu dienen. Auf die Frage von Richter Bernhard Suttner, von wem welche Schläge gekommen seien, meinte er: "Die standen alle um mich rum. Was soll man da sagen?"
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