Artikel vom 17. January 2013 18:02, 131 mal gelesen
Oberhatzkofen/Rottenburg
Nächster Schritt: Ausarbeitung einer Satzung
Gründung der Landjugend Oberhatzkofen nimmt Form an – Gremium gebildet
Autor: Judith Popp
Unter der Leitung von Tobias Matiske (rechts) wählten die Jugendlichen ein Gremium, das sich um die Erarbeitung einer Vereinssatzung kümmern wird. (Foto: jp)
Die Jugend von Oberhatzkofen ist einen Schritt weiter auf dem Weg zur Gründung einer Landjugend. Eine Woche nach dem ersten Treffen fand am Mittwoch eine weitere Zusammenkunft statt, bei dem ein Gremium gewählt wurde, das sich nun um die Ausarbeitung einer Satzung kümmert.
Wie schon acht Tage zuvor war auch diesmal wieder Tobias Matiske, der Vorsitzende der Hohenthanner Landjugend, vor Ort, um die Jugendlichen aus Oberhatzkofen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Unter seiner Federführung wählten die über 30 Anwesenden ein zehnköpfiges Gremium, das in den kommenden Wochen eine Vereinssatzung erarbeiten wird.
"Die Satzung ist die Grundlage der Landjugend", erklärte Matiske. Sie enthält zum Beispiel Bestimmungen über den Wahlmodus, die Anzahl der Mitglieder in der Vorstandschaft und der erweiterten Vorstandschaft und regelt die Verantwortlichkeit der einzelnen Gremien im Verein. Erst nachdem eine Satzung erlassen ist, können ordnungsgemäße Wahlen zur Vorstandschaft erfolgen.
Mustersatzung der Diözese möglich
Da es in Oberhatzkofen vor einigen Jahren bereits eine Landjugendbewegung gegeben hat, die aber im Sande verlaufen ist, könnte die damalige Satzung noch vorhanden sein. Wenn diese auffindbar ist, ist die Frage zu klären, ob es reicht, die alte Satzung zu überarbeiten, oder ob eine neue verfasst werden muss. "Es gibt auch eine Mustersatzung der Diözese Regensburg, die ihr verwenden könnt", informierte der Hohenthanner KLJB-Vorsitzende.
Matiske betonte die Bedeutung einer Gruppe, die sich um die Vereinsgründung kümmert: "Ihr braucht Leute, die die Gründung in die Hand nehmen, damit ihr auf die Füße kommt." Im persönlichen Gespräch fragte er dann in der Runde nach, wer sich für das vorläufige Gremium zur Verfügung stellen würde. Per Handzeichen wählten die Jugendlichen im Alter von etwa 14 bis 20 Jahren schließlich folgende Personen in die "Übergangsvorstandschaft": Simon Kolmeder, Julian Spichtinger, Marion Auerhahn, Laura Betz, Verena Lombardi, Anna-Lena Lohr, Kerstin Geiger, Christina Jeremitsch, Simon Klugseder und Simon Meier.
Aufgaben der Vorstandschaft
Tobias Matiske klärte auch über die Aufgaben der Mitglieder der Vorstandschaft auf. So brauche eine Landjugend einen männlichen und einen weiblichen Vorsitzenden, die mindestens 16 Jahre alt sein müssen. Mindestens ein Mitglied der Vorstandschaft soll volljährig sein. Die beiden Vorsitzenden sind für die Organisation und Planung verantwortlich. "Der Vorsitzende hat nicht viel Arbeit, wenn er gescheit ist", grinste Matiske, der auch Beisitzer in der KLJB-Kreisvorstandschaft ist. Unbedingt in die Vorstandschaft gehören auch der Schriftführer und Kassier. Ob die genannten Ämter einen Stellvertreter bekommen, und aus wie vielen Beisitzern die erweiterte Vorstandschaft bestehen soll, darüber könne man selber entscheiden.
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