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Artikel vom 22. January 2013 08:16, 581 mal gelesen

Regensburg

Arzt streitet zehnfachen Mordversuch ab

Brandsätze sollen aus verschwundenem Müll des 70-Jährigen gebaut worden sein

Autor: nop
Der Angeklagte bespricht sich vor Beginn der Verhandlung mit seinem Anwalt. (Foto: nop)

Der Angeklagte bespricht sich vor Beginn der Verhandlung mit seinem Anwalt. (Foto: nop)

Seit gestern verhandelt das Landgericht Regensburg einen versuchten Mord durch Brandstiftung aus dem Jahr 2010, bei dem zehn Menschen beinahe gestorben wären. Nur zufällig entdeckte damals eine Nachbarin, dass nachts auf der Terrasse einer Doppelhaushälfte in Beratzhausen ein Feuer loderte. Die Feuerwehr stellte fest, dass es sich eindeutig um versuchte Brandstiftung handelte. Die gefundenen Brandsätze führten die Polizei auf die Spur des früheren Hausbesitzers. Der 70-jährige Arzt steht seit gut zehn Jahren in einem Rechtsstreit um die Rücknahme des Gebäudes und die Erstattung des Kaufpreises. Er bestritt zu Prozessbeginn die Vorwürfe.

Der Vorsitzende Richter Werner Ebner ließ die Befragung des Angeklagten langsam angehen. Aufmerksam erkundigte er sich über die Wohnung des Arztes im mittelfränkischen Wendelstein, ob er ernsthaften Streit mit jemandem habe, ob er einen leichten Schlaf habe und sogar, wer in seinem Haus den Müll entsorge. Erst nach einer knappen Stunde kam das Gericht - scheinbar - zur Sache.

"Erzählen Sie mal von den Niagarafällen"

Ebner verlangte nun zu wissen, ob der Angeklagte die in den Gerichtsakten abgebildeten Gegenstände als die Seinen wiedererkenne. Darunter waren medizinische Behältnisse, Socken, ein Urlaubssouvenir und sogar ein Preisetikett desjenigen Mantels, "den ich wohl heute anhabe", wie der 70-Jährige zugab. Das Urlaubssouvenir, ein gelbes Regencape, habe er von einer Familienreise an die Niagarafälle aus Amerika mitgebracht. Die Infusionsbehälter seien durchaus in den Praxen, in denen er gearbeitet habe, gebräuchlich. Allerdings gehe er davon aus, dass jemand die Gegenstände, sofern sie wirklich einmal ihm gehört hätten, aus seinem Hausmüll entwendet habe. Er habe jedenfalls den Brand nicht gelegt und sei deshalb unschuldig. Von der Richtigkeit seiner Aussage war er offenbar so überzeugt, dass er vor der Verhandlung in Richtung der anwesenden Zuschauer und Fotografen winkte.

Jetzt muss das Gericht in einem aufwendigen Prozess feststellen, wie glaubwürdig das Szenario des gestohlenen Mülls ist. Neben zahlreichen Schriftstücken und Zeugenaussagen wird auch ein psychologisches Gutachten in das Urteil einfließen. Von Bedeutung ist für das Gericht auch die Vorgeschichte der Brandstiftung.

Zwangsvollstreckung von 154 000 Euro drohte

Die Doppelhaushälfte hatte früher der Mutter des Arztes gehört. 2001 verkaufte er in ihrem Auftrag das Anwesen. Allerdings führte ein zulasten des Käufers gelöschtes Wegerrecht dazu, dass dieser die Immobilie wieder zurückgeben will. Dagegen wehrt sich der Arzt nunmehr seit einem knappen Jahrzehnt gerichtlich - ohne Erfolg. Weil seine Mutter inzwischen aber das Geld längst ausgegeben habe, drohten ihr bei Zwangsvollstreckung hohe Schulden von mittlerweile rund 150 000 Euro. Ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2007 wird nur deshalb nicht umgesetzt, weil der Arzt seine Mutter mit entsprechenden Attesten für prozessunfähig erklären ließ. "Das lass' ich jetzt drauf ankommen", erklärte er dem Richter, der wegen dieser Blockadehaltung gegenüber der Justiz freilich nicht erfreut war.

Ob der Arzt das Haus ohne Rücksicht auf Menschenleben niederbrennen wollte, damit der Rückkauf endgültig scheitert, wird sich an den nun folgenden sechs Verhandlungstagen zeigen. In den beiden Doppelhaushälften lebten damals zwei Familien mit insgesamt sechs Kindern.

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