Ladenöffnungen an Wochenenden der "LaHo-Aufführung"
Bewilligungsanträge bis 8. Mai bei Stadt Landshut abzugeben
Landshut. Die Offenhaltung von Verkaufsstellen im Innenstadtbereich, in denen Gegenstände zum sofortigen Ge- und Verbrauch oder Verzehr, wie beispielsweise Lebensmittel, Backwaren, Filme, Fotomaterial, Postkarten oder charakteristische Andenken angeboten werden, ist an den vier Festsonntagen "Landshuter Hochzeit" am 28. Juni, 5., 12. und 19. Juli nur mit einer Bewilligung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen möglich. Damit diese nicht jedes betroffene Ladengeschäft selbst beantragen muss, wird die Bewilligung von der Stadt Landshut stellvertretend für die einzelnen Ladengeschäfte beim Ministerium beantragt.
Ladengeschäfte dieser Branchen, die an den Festsonntagen zwischen 10 und 17 Uhr öffnen möchten, müssen dies bis spätestens 8. Mai bei der Stadt Landshut - Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt, schriftlich beantragen. Nach diesem Termin eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Anträge und weitere Informationen gibt es beim Amt für öffentliche Ordnung, Ansprechpartner Martin Herzog, unter Telefon 881497.
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