Teurer Tod

Mit welchen Kosten Sie bei einer Bestattung rechnen müssen


Von Redaktion idowa

Sarg, Blumenschmuck, Grabstein: Eine Bestattung kann nicht nur emotional, sondern auch finanziell eine Belastung sein. Mit welchen Kosten muss man dabei rechnen - und wer muss für sie aufkommen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wie soll das Begräbnis aussehen?

Der Tod ist gesellschaftlich gesehen oft noch ein Tabuthema: Nur die wenigsten machen sich zu Lebzeiten Gedanken über das eigene Begräbnis. Ist es dann soweit, müssen die Angehörigen entscheiden. Und das schnell: Laut Bestattungsgesetz muss ein Leichnam innerhalb von acht Tagen beerdigt werden. Das macht es für Hinterbliebene nicht gerade einfach, den passenden Rahmen festzulegen. Eine zu Lebzeiten verfasste Bestattungsverfügung kann hier Abhilfe schaffen. Hier kann beispielsweise erklärt werden, wer sich um die Bestattung kümmern, wo sie stattfinden und wie das Grab aussehen sollte. Das hilft Angehörigen, die Bestattung auch wirklich nach den Wünschen des Verstorbenen zu planen.

Wer muss für die Kosten einer Bestattung aufkommen?

Gesetzlich festgelegt ist, dass sich die Angehörigen des Verstorbenen um die Bestattung kümmern müssen. Gleichzeitig ist verankert, dass für die Kosten das Vermögen des Verstorbenen eingesetzt wird. "Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblasser", heißt es dazu im Bürgerlichen Gesetzbuch (§1968 BGB). Dementsprechend müssen die Erben zahlen. Reicht der Nachlass zur vollständigen Deckung der Kosten nicht aus, müssen die Erben mit ihrem Privatvermögen haften. Das gilt auch dann, wenn sie mit dem Toten jahrelang keinen Kontakt mehr hatten. Gleichzeitig gilt: Haben Angehörige nicht geerbt, aber die Beisetzung organisiert, können sie die Kosten vom rechtmäßigen Erben zurückverlangen.

Was ist, wenn die Hinterbliebenen nicht zahlen können?

Falls keine Erben existieren oder diese aufgrund ihrer finanziellen Situation die Kosten nicht übernehmen können, sind zunächst die Unterhaltspflichtigen zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Das sind bei Eltern in der Regel die Kinder (und bei Kindern umgekehrt die Eltern). Auch hier gilt: Selbst wenn das persönliche Verhältnis zerrüttet war, bewahrt das nicht vor der Kostenübernahme. Wenn allerdings keine nähere Verwandschaft existiert oder die Hinterbliebenen aufgrund ihrer persönlichen Umstände nicht zahlen können, zahlt das Sozialamt. In diesem Fall wird das Begräbnis aber auf das Nötigste begrenzt.

Was kostet eine Bestattung?

Das kommt natürlich immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Grundsätzlich variieren die Kosten für unterschiedliche Bestattungsarten wie Urnen- oder Erdgrab stark. Außerdem gibt es bei den einzelnen Leistungen wiederum erhebliche Qualitäts- und damit auch Preisunterschiede. Durchschnittlich kostet eine Bestattung laut der Verbraucherinitiative Aeternitas e.V. etwa 6.000 Euro. Allerdings fallen dabei auch Kosten an, die nur indirekt mit der Bestattung zu tun haben - zum Beispiel für Traueranzeigen oder Verwaltungsgebühren. Eine gute Übersicht, mit welchen Kosten bei einer Beerdigung gerechnet werden muss, finden Sie auf www.aeternitas.de oder auf der Homepage des Bundesverbands Deutscher Bestatter.