Straubing-Bogen

Vogelgrippe-Verdacht bestätigt - tote Wildente war mit H5N8-Virus infiziert


Die tote Wildente, die im Großraum Aiterhofen-Straßkirchen entdeckt wurde, war mit dem Vogelgrippevirus infiziert.

Die tote Wildente, die im Großraum Aiterhofen-Straßkirchen entdeckt wurde, war mit dem Vogelgrippevirus infiziert.

Von Redaktion idowa

Der Verdacht, dass eine tot aufgefundene Wildente mit dem Vogelgrippevirus infiziert war, hat sich bestätigt. Das Friedrich-Löffler-Institut teilte dem Landratsamt Straubing-Bogen heute mit, dass bei dem Tier, das im Großraum Aiterhofen-Straßkirchen aufgefunden wurde, der hochansteckende H5N8-Virus vorliegt.

"Da es sich um einen Wildvogel handelt, sind derzeit keine weiteren Maßnahmen veranlasst. Eine Stallpflicht für Geflügel ist für den Landkreis ohnehin bereits angeordnet", erklärt der Leiter des Veterinäramtes Dr. Hermann Sturm. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbliche Geflügelhalter als auch für private Halter und Züchter.

Die Aufstallung erfolgt in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss. Dr. Sturm appelliert an alle Halter von Haus- und Nutzgeflügel, der Anordnung der Stallpflicht unbedingt nachzukommen. Ziel dabei ist, dass der Virus nicht auf Hausgeflügelbestände übergreift.

Lesen Sie hier: H5N1 oder H5N8? Wie gefährlich ist eigentlich die Vogelgrippe?

Auch die Halter von Kleinbeständen müssen jetzt handeln, denn seit Montag, 21. November, gilt wegen der H5N8-Vogelgrippe bundesweit die "Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen" des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Nach dieser Eilverordnung gelten jetzt auch für kleine Geflügelbestände besondere Pflichten. Die Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht.

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