Straubing

Sexuelle Nötigung einer JVA-Krankenschwester: "Nicht meine Absicht"


Ein Strafgefangener hat in der JVA eine Krankenschwester sexuell genötigt. Er wurde nun vom Gericht verurteilt.

Ein Strafgefangener hat in der JVA eine Krankenschwester sexuell genötigt. Er wurde nun vom Gericht verurteilt.

Wegen sexueller Nötigung einer JVA-Krankenschwester hat das Amtsgericht in einer Schöffensitzung einen 35-jährigen Strafgefangenen zu einer weiteren Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Der Mann verbüßt derzeit unter anderem wegen besonders schwerer Vergewaltigung eine Strafe von zehn Jahren und sechs Monaten in einem thüringischen Gefängnis.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Rami Z. (Name geändert) als Häftling in der JVA Straubing, vor gut einem Jahr die Krankenschwester ohne Vorwarnung von hinten gepackt und massiv begrapscht hatte. Obwohl sie sich sofort heftig wehrte, ließ er nicht von ihr ab. Erst als die 46-jährige Frau laut um Hilfe schrie, konnten ein Kollege und ein anderer Häftling sie aus der Umklammerung befreien, so schilderten es Zeugen. Z. wollte eigentlich zum Arzt und saß deshalb im Warteraum der Krankenstation.

Rami Z. gab die Tat zu, berief sich aber auf einen psychischen und physischen Ausnahmezustand. Er habe 24 Stunden nicht geschlafen und wahllos Psychopharmaka eines Mitgefangenen eingenommen, außerdem das Drogensubstitutionsmittel Subutex. Von diesem Cocktail habe er Kopfschmerzen bekommen und sei deshalb in die Krankenstation gekommen. "Ich konnte mich nicht mehr kontrollieren, das war alles nicht meine Absicht", verteidigte sich der Angeklagte.

Dies stand im Widerspruch zu den meisten Zeugenaussagen, die sein Verhalten am Tag der Tat als unauffällig beschrieben. Auch ein psychiatrisches Gutachten, das nach dem Vorfall angefertigt wurde, spricht nicht von Drogenabhängigkeit oder einem anderen Grund für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit.

Mehr dazu lesen Sie am Samstag, 19. Dezember, im Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung.