Straubing/Regensburg

Saftige Strafe für Gäubodenvolksfest-Schläger


Am letzten Tag des Gäubodenvolksfestes soll der Angeklagte auf einen 28-Jährigen und seine Freundin eingeschlagen haben. Dafür muss er sich nun vor Gericht verantworten. (Symbolbild)

Am letzten Tag des Gäubodenvolksfestes soll der Angeklagte auf einen 28-Jährigen und seine Freundin eingeschlagen haben. Dafür muss er sich nun vor Gericht verantworten. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Am letzten Abend des letztjährigen Gäubodenvolksfestes in Straubing schlug ein 18-Jähriger buchstäblich über die Stränge. Jetzt bekam er dafür die Quittung vor Gericht.

An besagtem Abend im August 2017 fing alles eigentlich ganz harmlos an. Ein 28-jähriger Volksfestbesucher hatte den 18-Jährigen im dichten Gedränge aus Versehen angerempelt. Doch das war für den jungen Mann schon zu viel. Ohne mit der Wimper zu zucken, zog er durch und verpasste seinem zehn Jahre älteren Gegenüber sofort einen Faustschlag. Doch damit nicht genug. Im Anschluss knöpfte er sich auch noch die Freundin des 28-Jährigen vor und schlug auf sie ein.

Für diese völlig unnötige Eskalation musste sich der Raufbold am Donnerstag vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten. Und wo er schon mal auf der Anklagebank Platz nehmen musste, wurde auch gleich noch eine weitere Entgleisung des jungen Mannes verhandelt. Denn auch einem Busfahrer in Obertraubling hatte er grundlos einen "Haken" verpasst.

Für seinen Hang zur Gewaltbereitschaft bekam der Schläger heute die Quittung vor dem Amtsgericht Regensburg. Der Richter kannte diesmal kein Pardon und ging sogar noch über die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe hinaus. Im Klartext bedeutet das eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Zudem muss er insgesamt 2.000 Euro Schmerzensgeld berappen. Davon 500 Euro an den damals 28-Jährigen, 1.000 Euro an dessen Freundin und weitere 500 Euro an den von ihm geschlagenen Busfahrer. Verordnet wurde außerdem ein Anti-Aggressions-Training und die Teilnahme an einer Suchtberatung wegen seiner akuten Alkoholprobleme.

Doch auch abseits dieser Strafe hat sich der 18-Jährige seine erste berufliche Perspektive durch seine Straftaten bereits verbaut. Ursprünglich wollte er Berufssoldat werden. Bei der Bundeswehr befand er sich noch in der Grundausbildung. Dort musste er seine Zelt nun gezwungenermaßen bereits vorzeitig abbrechen.

Den ausführlichen Artikel zur Gerichtsverhandlung lesen Sie hier: Empfindliche Strafe gegen Schläger