Straubing/Regensburg

Anklage fordert drei Jahre Haft für NPD-Funktionär Roßmüller


Sascha Roßmüller zwischen seinen Rechtsanwälten. Mehr als viereinhalb Jahre nach einer Messerstecherei zwischen zwei verfeindeten Rockergruppen müssen sich fünf Männer vor dem Landgericht verantworten.

Sascha Roßmüller zwischen seinen Rechtsanwälten. Mehr als viereinhalb Jahre nach einer Messerstecherei zwischen zwei verfeindeten Rockergruppen müssen sich fünf Männer vor dem Landgericht verantworten.

Von Katharina Binder

Zwei Rockerbanden schlagen in Niederbayern aufeinander ein - mitten drin der NPD-Funktionär Sascha Roßmüller. Vor Gericht schweigen Opfer und die vier Angeklagten. Die Anklage fordert für Roßmüller drei Jahre Haft - die Verteidiger verlangen Freisprüche.

Nach einer blutigen Schlägerei zwischen rivalisierenden Rockerbanden in Niederbayern soll das Vorstandsmitglied der bayerischen NPD, Sascha Roßmüller, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft für drei Jahre ins Gefängnis. Roßmüller habe sich an der Prügelei beteiligt und müsse wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden, betonte der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor dem Landgericht Regensburg.

Mehrere ehemalige Bandidos-Rocker aus Regensburg sollen in der Nacht zum zweiten Weihnachtsfeiertag 2010 in Straubing Mitglieder des dortigen Motorradclubs Gremium angegriffen und mit Messerstichen erheblich verletzt haben. Für die anderen drei Angeklagten forderte der Staatsanwalt zwischen zweieinhalb und sechs Jahren Haft. Die Verteidiger plädierten dagegen auf Freispruch.

Oberstaatsanwalt Klaus Dieter Fiedler ist überzeugt, dass die Bandidos ihren Angriff geplant und vorbereitet hätten. Der Vorwurf des Landfriedensbruch ließe sich dagegen nicht nachweisen, betonte der Anklagevertreter.

Der Verteidiger von Sascha Roßmüller sagte, es habe keinen geplanten, schwer bewaffneten Angriff gegeben. "Es waren lediglich sechs bis acht Bandidos in Straubing. Bei einer Mobilisierung hätten aber etwa 20 Männer bereitgestanden", sagte Rechtsanwalt Frank Miksch. Es sei auch nicht auszuschließen, dass sich die Bandidos gegen einen bewaffneten Angriff verteidigt hätten. "Kein glaubwürdiger Zeuge konnte angeben, von wem der Angriff ausging", betonte Miksch. Er forderte daher einen Freispruch.

Auch der Rechtsanwalt des Hauptangeklagten erwartete, dass sein Mandant sofort freizulassen ist. "Die Bandidos hatten keine Waffen dabei", sagte Helmut Mörtel. Sein Mandant soll einen Rivalen mit einem Messer im Gesicht verletzt haben. Der Verteidiger forderte zudem eine Entschädigung für seinen Mandanten wegen der langen Untersuchungshaft.

Die juristische Aufarbeitung der blutigen Fehde ist schwierig. Vor Gericht schweigen Opfer, Angeklagte und angebliche Augenzeugen zum Kerngeschehen. Ohnehin verbietet der Ehrenkodex der Rockerclubs, mit der Polizei zu sprechen. "Wir sagen unseren Namen und unsere Anschrift. Sonst sagt man nix", hatte der ehemalige Präsident der Regensburger Bandidos vor Monaten im Zeugenstand erläutert. Das Urteil wird frühestens am 16. Dezember erwartet.