Straßenausbaubeiträge

Geld zurück für "Strabs": So funktioniert der Härtefallfonds


Seit dem 1. Juli besteht im Freistaat die Möglichkeit, eine Teilrückerstattung für geleistete Straßenausbaubeiträge (Strabs) zu beantragen. (Symbolbild)

Seit dem 1. Juli besteht im Freistaat die Möglichkeit, eine Teilrückerstattung für geleistete Straßenausbaubeiträge (Strabs) zu beantragen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Sie haben in den vergangenen Monaten und Jahren für viel Streit im Freistaat gesorgt: Straßenausbaubeiträge, kurz "Strabs" genannt. Zum 1. Januar 2018 wurden sie in Bayern abgeschafft. Doch viele Anwohner mussten davor noch kräftig zahlen.Für sie gibt es seit dem 1. Juli die Möglichkeit, eine Teilrückerstattung zu beantragen. idowa erklärt, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen.

Wichtig: Der sogenannte Härteausgleich kann nur für geleistete Straßenausbaubeiträge (Strabs) und nicht für Erschließungsbeiträge (Strebs) beantragt werden. Ausgeglichen werden können außerdem nur Zahlungen, die zwischen 2014 und 2017 geleistet wurden. Zudem müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie durch die Zahlung einen "unangemessenen finanziellen Nachteil" erhalten haben. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Beitrag, den der Antragssteller leisten musste, betrug mindestens 2.000 Euro
  • Das Jahreseinkommen des Antragstellers lag im Jahr des Bescheids unter der Grenze von 100.000 Euro (bei Eheleuten 200.000 Euro)
  • Der Antragsteller ist auch heute noch Eigentümer oder sonst Nutzungsberechtigter des betroffenen Grundstücks

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Betroffene einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Die zuständige Härtefallkommission sitzt in Unterfranken. Die Adresse lautet Peterplatz 9, 97070 Würzburg. Alternativ können die Anträge auch per Mail an haerteausgleich-strassenausbaubeitrag@reg-ufr-bayern.de eingereicht werden. Dabei müssen eine Kopie des Beitragsentscheids, des Steuerbescheids aus dem entsprechenden Jahr und ein Nachweis über das Eigentum des betroffenen Grundstücks beigefügt werden. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter http://www.strabs-haertefall.bayern.de.

Insgesamt stellt die Staatsregierung für den Härtefallfonds 50 Millionen Euro zur Verfügung. Über die Verteilung der Mittel entscheidet die Kommission nach ausgewählten Kriterien, nicht nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Anträge können bis spätestens 31. Dezember 2019 gestellt werden. Über die Verteilung der Mittel entscheidet die Kommission dann im Frühjahr 2020.