Steuererklärung 2017

Keine Belege mehr? Das müssen Sie wissen!


Dipl.-Betriebswirt (FH) Ernst Schrödinger ist Steuerberater in Straubing. Er erklärt Neuerungen für das Steuerjahr 2017.

Dipl.-Betriebswirt (FH) Ernst Schrödinger ist Steuerberater in Straubing. Er erklärt Neuerungen für das Steuerjahr 2017.

Von Interview: Doris Emmer

Wer bei seinen Steuerunterlagen das Deckblatt studiert, dem fällt etwas Neues auf. Das Finanzamt bittet die Steuerzahler, keine Belege mehr mit der Steuererklärung einzureichen. Gilt das als Freibrief für unwahre Angaben? Wir haben mit Steuerberater Ernst Schrödinger aus Straubing gesprochen. Er erklärt, was es mit der neuen Regelung auf sich hat und erzählt Wissenswertes über die Steuererklärung 2017.

"Natürlich darf man auch in Zukunft nicht Unwahrheiten in der Steuererklärung angeben. Zwar muss man keine Belege mehr mit den Steuerformularen einreichen, wenn aber etwas geprüft werden muss, wird es nachträglich angefordert," erläutert der Fachmann. Hintergrund dieser neuen Regelung ist, dass in Zukunft verstärkt der Computer Steuererklärungen überprüfen soll. Es wird jetzt einiges auf elektronische Erfassung umgestellt.

Dabei kommt es wie auch in der Vergangenheit auf die Plausibilität der Angaben an. Wenn jemand einmalig eine besonders hohe Spende für einen gemeinnützigen Verein getätigt hat, dann kann er sich darauf einstellen, dass die Spendenquittung nachgereicht werden muss," so Schrödinger.

Auch wenn jemand, der in den letzten Steuerjahren 500 Euro rausbekommen hat nun plötzlich 5.000 Euro Rückzahlung erhalten soll, dann kommt hier natürlich wieder Manpower zum Einsatz. Da wird dann natürlich nachgeprüft." Also: Belege bereithalten und nicht schummeln!

Doch es gibt auch andere Neuerungen bei der Steuererklärung 2017. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), muss nun als elektronisches Formular eingereicht werden. Hier muss nun der Computer ab der Steuererklärung 2017 zum Einsatz kommen., Formlos ist diese Gewinnermittlungsmethode nicht mehr zulässig. Die EÜR wird vor allem von kleinen und mittelständischen Betrieben verwendet. Freiberufler und kleine Gewerbetreibende sowie landwirtschaftliche Betriebe können so ohne doppelte Buchführung ihre Abrechnung machen.

Auch bei dem Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Vereinen hat sich geändert. Hier müssen ab sofort die neuen Vordrucken "KSt 1" und "Anlage Gem" abgegeben werden. Nur dann dürfen diese Vereine Spendenquittungen ausstellen, die dem Steuerzahler Ersparnisse bringen. Also lieber nochmals nachfragen, ob der Fußballverein auch auch erforderliche Erlaubnis hat, steuerlich gültige Bestätigungen über Spenden auszustellen.

Noch eine positive Neuerung für die Steuererklärung im nächten Jahr zum Schluss: Geringwertige Wirtschaftsgüter durften in den vergangenen Jahren nur bis zum einem Nettowert von 400 Euro auf einmal abgeschrieben werden. Dieser Betrag hat sich erhöht. Nun können Elektrogeräte und Co. in der Steuererklärung bis zu einem Nettowert von 800 Euro (952 Euro brutto) auf einmal angegeben werden.

Bei vielen steht sie jetzt wieder an: die Steuererklärung 2017.

Bei vielen steht sie jetzt wieder an: die Steuererklärung 2017.