Cham

Verdacht auf Geflügelpest: Keine Restriktionszonen notwendig


Bei dem in Roding aufgefundenen toten Schwan wurde der Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen. Über die ohnehin geltende Stallpflicht hinaus sind laut dem Veterinäramt deswegen aber keine weiteren Maßnahmen notwendig (Symbolbild).

Bei dem in Roding aufgefundenen toten Schwan wurde der Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen. Über die ohnehin geltende Stallpflicht hinaus sind laut dem Veterinäramt deswegen aber keine weiteren Maßnahmen notwendig (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Dem Landratsamt liegen jetzt alle Befunde der durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Erlangen (LGL) durchgeführten Untersuchungen bei den im Landkreis Cham am vergangenen Wochenende tot aufgefundenen Wildvögeln vor.

Bei dem in Roding (Am Esper) geborgenen Schwan wurde das aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5 nachgewiesen. Damit besteht für den betreffenden Schwan der Verdacht auf Geflügelpest. Die weitergehende Untersuchung zur näheren Differenzierung durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut läuft.

Nach einer Risikoanalyse durch das Veterinäramt am Landratsamt Cham sind über die ohnehin allgemein geltende Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel hinaus allerdings keine weiteren Maßnahmen wie Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet notwendig. Es besteht weder ein örtlicher Zusammenhang mit Hausgeflügelausbrüchen noch liegen anderweitige tierseuchenrelevante Sachverhalte vor.

Das Landratsamt bittet ausdrücklich darum, die für den gesamten Landkreis bereits seit November 2016 bestehende allgemeine Stallpflicht sowie das Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten einzuhalten.

Mit diesen Maßnahmen und flankierend den vom Bund veranlassten Maßnahmen zur Biosicherheit in einzelnen Betrieben soll das Überspringen des Geflügelpesterregers von Wild- auf Nutztiere verhindert werden. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet. Hierin sind Maßnahmen beschrieben, mit denen ein Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden kann. Besondere Bedeutung kommt hierbei der konsequenten Einhaltung der dort beschriebenen betriebshygienischen Maßnahmen zu.

Bei dem im Stadtgebiet Cham (Bereich Biertor) aufgefundenen toten Schwan und den im Ortsbereich Miltach tot aufgefunden Tieren (ein Schwan, zwei Kormorane) verlief die Untersuchung auf Geflügelpesterreger negativ.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) und Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) nicht ohne Schutzhandschuhe zu berühren. Tote Tiere sind dem Veterinäramt (Tel. 09971/78-224), der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.

Nach derzeitigen Erkenntnissen ist das Virus für den Menschen ungefährlich. Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist daher unbedenklich.