Regensburg

Wolbergs darf sich vor Urteilsverkündung erneut äußern


Joachim Wolbergs.

Joachim Wolbergs.

Von Simon Kunert, Susanne Pritscher und Redaktion idowa

Statt der Urteilsverkündung im Prozess um die Regensburger Korruptionsaffäre soll es am kommenden Montag einen weiteren Verhandlungstag geben. An diesem darf sich der suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs erneut äußern.

Wie ein Sprecher des Regensburger Landgerichts mitteilte, hat die Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer am Donnerstagmorgen verfügt, dass vor der Verkündung des Urteils noch ein Verhandlungstag anberaumt werden soll. An diesem Tag darf sich Wolbergs noch einmal zu Wort melden. Grund für diese Entscheidung ist ein Antrag von Wolbergs Rechtsanwalt Peter Witting. Witting hatte am Mittwoch beantragt, dass der suspendierte Oberbürgermeister noch einmal zu dem Stellung nehmen dürfe, was der angeklagte Bauunternehmer Volker Tretzel zum Komplex Nibelungenkaserne gesagt hatte. So solle verhindert werden, dass die Aussage falsch interpretiert werde.

Tretzel hatte sich in seinen letzten Worten in einem Satz zum Nibelungenareal geäußert: "Der Wolbergs hat gesagt: Ihr müsst gar nicht so viel spenden, ihr kriegt das Grundstück sowieso." Als sein Anwalt kurz danach auf den Tisch klopfte, ergänzte der Bauunternehmer: "Das ist doch strafrechtlich nicht relevant, oder?" Schließlich habe der Zuschlag für das Nibelungenareal nichts mit dem OB zu tun gehabt. "Das lag an unserem Angebot. Die Stadt hätte gar nicht anders entscheiden dürfen." (Lesen Sie dazu auch auf idowa.plus: "Haben mich aufs Schlimmste gedemütigt")

Verkündet werden soll das Urteil in der Korruptionsaffäre dann am 3. beziehungsweise 4. Juli.

Alle Entwicklungen im Prozess um die Regensburger Korruptionsaffäre finden Sie in unserem Blog zu der Verhandlung.