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Hitzefrei am Arbeitsplatz? Das sagt der Gesetzgeber


Hitze am Arbeitsplatz: welche Rechte hat man als Arbeitnehmer? (Symbolbild)

Hitze am Arbeitsplatz: welche Rechte hat man als Arbeitnehmer? (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Ganz ehrlich: wer erinnert sich nicht gern an seine Schulzeit zurück? Insbesondere bei diesen hochsommerlichen Temperaturen, denn da gab es in der Schule hitzefrei. Am Arbeitsplatz dagegen reines Wunschdenken. Oder? Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer eigentlich, wenn's buchstäblich zu heiß wird?

Vorweg: im Gesetz findet man keinen Eintrag zum Thema "Hitzefrei für Arbeitnehmer". Allerdings besteht sehr wohl ein Recht auf Erleichterungen am Arbeitsplatz. Diese kann der Arbeitnehmer aufgrund der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die in §618 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert ist, geltend machen. Was dort steht, erklären die Rechts-Experten der ARAG: "Der Arbeitgeber muss dafür Sorge tragen, dass seine Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind." Konkreter liest sich das in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.5. Demnach soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen + 26 °C nicht überschreiten. Bei darüber liegender Außentemperatur darf die Lufttemperatur in Ausnahmefällen höher sein. Der Arbeitgeber hat für wirksame Schutzvorrichtungen gegen die Hitze zu sorgen.

Die ARAG-Experten raten davon ab, wegen der Hitze das Erbringen der Arbeitsleistung zu verweigern. "Dies wäre zwar denkbar, wenn der Arbeitgeber keinerlei Schutzmaßnahmen ergreift und es aufgrund der hohen Temperaturen zu konkreten Gesundheitsrisiken für den Arbeitnehmer kommen kann. Der Arbeitnehmer riskiert aber, dass er eben nicht beweisen kann, dass dies wirklich der Fall war", erklären die Experten weiter. In einem solchen Fall könnte der Arbeitnehmer unter Umständen abgemahnt oder sogar gekündigt werden.

Arbeitnehmer genießen also selbst bei "Affenhitze" keinen automatischen Anspruch auf Arbeitsbefreiung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder Verlängerung der Pausen. Verlangt werden können aber Maßnahmen zur Verminderung der Temperatur, wie zum Beispiel das Anbringen von Jalousien. Denn der Arbeitgeber muss sehr wohl dafür sorgen, dass sich keine konkreten Gesundheitsgefahren einstellen und muss in der übermäßigen Hitze auch Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit seiner Arbeitnehmer treffen. Hierzu zählen das Aufstellen von Ventilatoren, mehr Pausen oder das Zurverfügungstellen von Getränken. Selbst in "strengen" Berufen kann und muss der Arbeitgeber auch erwägen, seine Kleidungsvorschriften zu lockern - keine Krawatte, keine langarmigen Hemden etc. Denkbar wäre auch eine Kürzung der täglichen Arbeitszeit - also Hitzefrei. Aber: der Arbeitgeber ist hierzu eben nicht verpflichtet.