München

Haftbefehl rettet Mann (39) das Leben


Beinahe täglich nimmt die Bundespolizei mit Haftbefehl gesuchte Personen fest. Manche müssen ins Gefängnis, andere können die Geldstrafe vor Ort bezahlen. Dass ein Haftbefehl aber auch das Leben des Festgenommenen retten kann, haben selbst die erfahrensten Bundespolizisten am München Flughafen noch nicht erlebt.

Beinahe täglich nimmt die Bundespolizei mit Haftbefehl gesuchte Personen fest. Manche müssen ins Gefängnis, andere können die Geldstrafe vor Ort bezahlen. Dass ein Haftbefehl aber auch das Leben des Festgenommenen retten kann, haben selbst die erfahrensten Bundespolizisten am München Flughafen noch nicht erlebt.

Von Polizei

Ohne die Festnahme wäre er jetzt wohl tot. Am späten Dienstagabend (12. September) haben Bundespolizisten einen mit Haftbefehl gesuchten Briten festgenommen und ihm so vermutlich das Leben gerettet.

Als die Beamten den Londoner bei der Ankunft des letzten Fluges aus der britischen Hauptstadt kontrollierten, klickten die Handschellen. Die Grenzpolizisten hatten eine Fahndungsnotiz der Osnabrücker Staatsanwaltschaft entdeckt. Bei der folgenden Hafttauglichkeitsuntersuchung stellten Ärzte eine schwere, seltene Erkrankung fest. Mittlerweile wartet der 39-Jährige schon auf seinen OP-Termin.

Der 39-Jährige war der niedersächsischen Justiz eine Geldstrafe von 500 Euro plus Verwaltungskosten von 70 Euro oder ersatzweise 50 Tage Haft schuldig geblieben. Ein Amtsrichter in Osnabrück hatte gegen den Mann im August 2015 wegen zweifacher Körperverletzung einen Strafbefehl erlassen. Nachdem der gebürtige Ghanaer dem Richterspruch offensichtlich nicht mit dem nötigen Ernst begegnet war und sich seither der Strafverfolgung entzogen hatte, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft Osnabrück ein Jahr später mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme aus.

Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten am Dienstag bei der Ankunft des Briten im Erdinger Moos. Aber auch da wollte der säumige Zahler die geforderte Geldstrafe nicht begleichen; beharrte im Gegenteil darauf, weder von der ihm vorgeworfenen Tat noch von dem Urteil etwas zu wissen. Auch seine von den Bundespolizisten kontaktierte Ex-Frau in Osnabrück konnte zu den Tatvorwürfen keine schlüssige Auskunft geben. Ebenso konnte oder wollte sie die von ihrem geschiedenen Gatten geforderte Geldstrafe nicht begleichen. Also musste sich der 39-Jährige mit dem Gedanken an eine Weiterreise in die Münchner Justizvollzugsanstalt anfreunden. Bevor es dann soweit war, klagte der Festgenommene über Herzschmerzen. Daher zogen die Grenzpolizisten noch in der Nacht einen Arzt zu Rate. Dieser stellte nach kurzer Untersuchung mangelnde Gewahrsamsfähigkeit fest und ließ den Patienten umgehend in ein Krankenhaus im Umland einweisen. Die dortigen Ärzte diagnostizierten bei dem Briten eine wohl sehr seltene und sehr ernstzunehmende Erkrankung und behielten ihn gleich da. Laut Krankenhaus hätte der 39-Jährige ohne die Operation wohl nicht mehr lange zu leben gehabt.

Da eine Begleichung der Haftstrafe immer noch aussteht, wird der Patient aktuell von Bundespolizisten am Krankenbett bewacht.