München

23-Jähriger stellt sich nach vier Jahren auf der Flucht der Polizei


Symbolbild: Der 23-Jährige wurde wegen Computerbetrugs und Fahren ohne Fahrerlaubnis seit 2012 gesucht. Am Montag stellte er sich am Münchner Flughafen.

Symbolbild: Der 23-Jährige wurde wegen Computerbetrugs und Fahren ohne Fahrerlaubnis seit 2012 gesucht. Am Montag stellte er sich am Münchner Flughafen.

Von Redaktion idowa

Catch me if you can in München: Ein 23-Jähriger landete am Montagabend aus kommend in München, um sich der Polizei zu stellen: Auf seinen Namen liefen zwei Haftbefehle und 15 Aufenthaltsermittlungen. Ein Richter wird am Dienstag entscheiden, ob der junge Mann ohne Umweg im Gefängnis landet.

Mit Recht und Gesetz schien der 23-jähriger Deutscher in der Vergangenheit auf Kriegsfuß zu stehen. Als der junge Mann aus Dubai in München ankam, beendeten Bundespolizisten seine Reise. Der polizeiliche Fahndungscomputer gab insgesamt 17 Fahndungsnotierungen zu dem Herrn aus. Der erste Haftbefehl des Amtsgerichts Memmingen aus dem Jahr 2012 lautete auf Fahren ohne Fahrerlaubnis und Computerbetrug. Der damals 19-jährige fuhr zweimal mit einem Auto, ohne den erforderlichen Führerschein zu haben. Ein paar Tage danach buchte er sich über einen Geldautomaten knapp 3.800 Euro von einem Geschäftskonto auf sein eigenes Konto, ohne dafür berechtigt zu sein. Zu diesem Zeitpunkt hatte der junge Mann bereits Bewährung auf eine zweijährige Jugendstrafe aus dem Jahr 2010 wegen Betruges und Urkundenfälschung. Die Bewährung wurde durch den zweiten Haftbefehl - ebenfalls vom Amtsgericht Memmingen - im Mai 2015 aufgehoben. Da der Verurteilte nicht aufzufinden war, erließ das Amtsgericht Memmingen auf dieser Grundlage sogar einen Europäischen Haftbefehl. Seit 2011 suchten die Staatsanwaltschaften Memmingen, Ellwangen und Hamburg mit insgesamt 15 Aufenthaltsermittlungen nach dem Mann.

In seiner ersten Befragung gab sich der Rückkehrer reumütig: er habe von den Haftbefehlen gewusst, sei nach Hause gekommen, um sich jetzt den deutschen Behörden stellen. Ob der reuige Sünder ohne Umwege ins Gefängnis geht, entscheidet heute der zuständige Haftrichter am Amtsgericht München.