Mainburg

Aus Alt mach Neu: Machat-Anwesen weicht Mehrfamilienhaus


Die Gebäudlichkeiten des jetzigen Machat-Anwesens an der Schleißbacher Straße weichen einem modernen Neubaukomplex mit bis zu neun Wohneinheiten. Der Stadtrat hat jetzt eine erforderliche Änderung des Bebauungsplanes genehmigt.

Die Gebäudlichkeiten des jetzigen Machat-Anwesens an der Schleißbacher Straße weichen einem modernen Neubaukomplex mit bis zu neun Wohneinheiten. Der Stadtrat hat jetzt eine erforderliche Änderung des Bebauungsplanes genehmigt.

An der Einmündung der Schleißbacher in die Regensburger Straße soll auf dem Grund des jetzigen Machat-Anwesens ein Mehrfamilienhaus mit maximal neun Wohneinheiten samt Garagen und Nebengebäuden entstehen.

Weil das Gebäude dreigeschoßig errichtet wird, wurde eine Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Mitterweg-Schleißbacher Straße notwendig. Der Stadtrat ebnete in seiner jüngsten Sitzung den Weg für das "gelungene Projekt im Sinne der innerstädtischen Nachverdichtung", indem er einen Aufstellungsbeschluss fasste und den Vorentwurf genehmigte.

Fritz Bauer vom beauftragten Büro KomPlan erläuterte dem Gremium das Bauvorhaben im Detail. Eine Einzelbaugenehmigung kommt nach Ansicht des Landratsamtes nicht infrage, weil laut Bebauungsplan dort nur zwei Vollgeschoße erlaubt sind. Der Hauptkörper sei gegenüber der Bauvoranfrage etwas von der südlichen Einfassung abgerückt, um das Erscheinungsbild der baulichen Entwicklung aus dem Kreuzungsbereich der Verkehrserschließung abzumildern. Dies mache sich auch in der Optik auf das exponierte Areal vorteilhaft bemerkbar.

Bürgermeister Josef Reiser (SLU) konnte dem nur zustimmen. "Das geplante Bauvorhaben sehe ich absolut positiv im Sinne der von uns gewünschten Nachverdichtung." Dem pflichtete Helmut Fichtner (Freie Wähler) bei, der das Objekt auch hinsichtlich Größe und Situierung als äußerst gelungen bezeichnete. Dr. Michael Schöll (FDP) stimmte seinen Vorrednern zu, wollte aber im Bebauungsplan vermerkt haben, dass die Sichtverhältnisse an der künftigen Ein- und Ausfahrt im Nachhinein nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Mit ihrem Aufstellungsbeschluss streben die Stadtväter auch allgemeine Planungsziele an. Durch die vorliegende Planung wird eine städtebauliche Neuordnung der betreffenden Grundstücksfläche innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes vorgenommen.

Diese Maßnahme unterliegt den Richtlinien der innerörtlichen Nachverdichtung und soll grundsätzlich am vorliegenden Standort eine verdichtete Bauweise ermöglichen. Ziel ist es im Ergebnis, zusätzlichen Wohnraum im Innenstadtbereich von Mainburg in Form von Miet- oder Teileigentum zu schaffen, um den dringend benötigen Bedarf in dieser Hinsicht decken zu können. Der Standort bietet dabei günstige Voraussetzungen und lässt am Eingang dieses Siedlungsbereiches durchaus Potenzial für eine Bebauung in dieser Form erkennen.

Städtebaulich lässt sich das Vorhaben in das gegenwärtig vollständig bebaute Umfeld nach Ansicht des Stadtrats ebenso problemlos integrieren. Dies ist entlang der Regensburger Straße von gemischt-genutzten Bebauungen geprägt und orientiert sich erst in den dahinterliegenden Grundstücksflächen weiter zu Wohnnutzungen.

Abweichend zu den bisherigen Festsetzungen im Hinblick auf die Höhenentwicklung der Gebäude soll gegenüber den aktuell geltenden Regelungen eine zukünftige Bebauung für bis zu drei Vollgeschoßen ermöglicht werden. Jedoch soll hierbei eine deutlich geringere Dachneigung Berücksichtigung finden, so dass sich die Gesamthöhenentwicklung des Vorhabens gegenüber den Bestandsgebäuden am Grundstück mit keinen nennenswerten Abweichungen darstellt. Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte erscheint dem Ratsgremium eine Integration des Vorhabens durchaus machbar.

Die Erschließung des Änderungsbereiches erfolgt ausschließlich über die Schleißbacher Straße über eine neu zu errichtende Ein- und Ausfahrt. Diese lässt ausreichende und übersichtliche Verkehrsverhältnisse im vorhandenen Siedlungsbereich zu, ist im Deckblatt entsprechend festgesetzt und als gesichert zu betrachten. Eine direkte Anbindung an die Regensburger Straße als angrenzende, innerstädtische Hauptverkehrstraße ist hingegen zur Sicherstellung des Verkehrsflusses nicht vorgesehen.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt entsprechend den Maßgaben des Paragraph 13a BauGB als "Bebauungsplan der Innenentwicklung" und wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt.