Landshut

Sicherheitskonzept zur LaHo: Darauf müssen Besucher heuer achten


Am 30. Juni beginnt die Landshuter Hochzeit. Ein detailliertes Sicherheitskonzept, das der veranstaltende Verein Die Förderer, die Polizei und die Stadt Landshut gemeinsam erarbeitet haben, soll ungetrübte Festfreude für Besucher und Mitwirkende garantieren.

Am 30. Juni beginnt die Landshuter Hochzeit. Ein detailliertes Sicherheitskonzept, das der veranstaltende Verein Die Förderer, die Polizei und die Stadt Landshut gemeinsam erarbeitet haben, soll ungetrübte Festfreude für Besucher und Mitwirkende garantieren.

Von Redaktion idowa

Der Countdown läuft: In wenigen Tagen beginnt die Landshuter Hochzeit. In den bevorstehenden gut drei Festwochen werden insgesamt rund eine halbe Million Besucher in der Stadt erwartet, die ausgelassen und unbeschwert die Darbietungen in der Innenstadt, auf der Burg Trausnitz und auf dem Turnier- und Lagerplatz genießen wollen.

Für die Verantwortlichen des veranstaltenden Vereins Die Förderer, der Polizei und der Stadt Landshut genießt neben dieser Festfreude natürlich die Sicherheit der mehr als 2000 Mitwirkenden und der Gäste aus Nah und Fern oberste Priorität. Deswegen wurde ein umfassendes Sicherheitskonzept erarbeitet, das nun im Detail vorgestellt wurde.

Nutzung der Tribünen

Auf den Besuchertribünen in der Altstadt, am Postplatz und am Dreifaltigkeitsplatz, die Anfang kommender Woche aufgebaut werden, ist der Aufenthalt generell zwischen 1 und 6 Uhr verboten. Diese Anordnung gilt für die gesamte Aufstelldauer der Tribünen, also auch schon für die Tage vor dem offiziellen Beginn der LaHo. Ein ausreichend bemessener Ordnungs - und Sicherheitsdienst hat die Aufgabe, diese Vorschrift auch durchzusetzen. Dafür wird Bewachungspersonal eingesetzt, das in der Regel jeden Tag zwischen 22 Uhr und 6 Uhr im Dienst ist. Stadt, Förderer und Polizei wollen durch die Sperrzeit einerseits die berechtigten Interessen der Anlieger, insbesondere auf eine ungestörte Nachtruhe, soweit wie möglich wahren. Andererseits geht es darum, in späten Nachtstunden erfahrungsgemäß häufiger auftretenden Problemen speziell durch stark alkoholisierte Personen vorzubeugen. Gegen fröhliche und friedliche Zusammenkünfte auf den Tribünen ist außerhalb der Sperrstunden dagegen aus Sicht der Sicherheitsstellen nichts einzuwenden. Zu beachten ist aber, dass Grillen und offenes Feuer auf und zwischen den Tribünen natürlich strengstens verboten ist.

Regeln für den Hochzeitszug

An den vier Festsonntagen findet jeweils ab 14 Uhr der Hochzeitszug durch die Innenstadt statt. Entlang der gesamten Zugstrecke (Innere Münchener Straße, Dreifaltigkeitsplatz, Altstadt, Postplatz, Heilig-Geist-Gasse, Bischof-Sailer-Platz, Neustadt) ist es verboten, sperriges Mobiliar wie Tische, Sofas und Sessel aufzustellen. Außerdem ist es untersagt, Mobiliar mit Sicherungsvorrichtungen wie Seile, Ketten oder Schlösser zu befestigen oder miteinander zu verbinden. In den Bereichen am Dreifaltigkeitsplatz, in Alt- und Neustadt und am Postplatz, in denen der Aufbau von einfachen Sitzgelegenheiten (zum Beispiel Klappstühle, einzelne Bierbänke, leere Bierkästen und ähnliche, leicht transportable Dinge) generell geduldet wird, ist dennoch in bestimmten, bereits festgelegten und mit Sprühkreide gekennzeichneten Zonen keine Bestuhlung erlaubt. Sinn dieser Anordnungen ist es, Durchgänge für Fußgänger und Rettungskräfte sowie nicht zuletzt auch die Fluchtwege freizuhalten. Aus diesen Gründen sind auch die Bereiche hinter den jeweiligen Tribünen von sämtlichen Hindernissen freizuhalten. Gleiches gilt für die Einmündungen und Durchgänge der Verbindungsstraßen und -gassen zwischen Ländgasse und Altstadt, Altstadt und Neustadt sowie Neustadt und Freyung, die Übergänge Altstadt - Zweibrückenstraße, Bischof-Sailer-Platz - Bauhofstraße und Bischof-Sailer-Platz - Am Alten Viehmarkt. An den Hochzeitssonntagen sind außerdem folgende Bereiche zwischen 12 und 17 Uhr für den Aufenthalt von Personen gesperrt: die Gehwege beidseitig an der Inneren Münchener Straße zwischen Grätzberg/Klöpflgraben und Einmündung Alte Bergstraße, da sich dort der Hochzeitszug formiert. Ebenfalls nicht zugänglich sind aus Platzgründen die Gehwege beidseitig in der Neustadt zwischen dem Bischof-Sailer-Platz und der Herrngasse (sogenannte Ursulinenenge) und der Bereich entlang der Heilig-Geist-Kirche von der Einmündung Altstadt/Postplatz bis zur Einmündung Postplatz/Heilig-Geist-Gasse. Gesperrt ist außerdem der Gehweg in der Altstadt zwischen Haus Nummer 98 und 102, also zwischen "Sport Strasser" und dem Heilig-Geist-Spital, da dort wegen Bauarbeiten eine Engstelle besteht.

Flugverbot für Drohnen

Aus Sicherheitsgründen ist es während der Landshuter Hochzeit im gesamten Veranstaltungsbereich der Innenstadt, auf dem Zehr- , Lager- und Turnierplatz und der Burg Trausnitz untersagt, unbemannte Luftfahrtsysteme (sogenannte Drohnen ) und Flugmodelle zu betreiben. Über Menschenansammlungen ist es übrigens ohnehin generell verboten, Drohnen aufsteigen zu lassen - was nicht nur bei den offiziellen Veranstaltungen der LaHo der Fall ist, sondern auch bei den sogenannten Tribünenfesten.

Videoüberwachung der Innenstadt

Zur Beobachtung der öffentlich zugänglichen Räume, in denen der Hochzeitszug stattfindet, werden an den vier Festsonntagen zwischen 13 und 17 Uhr die dort für die Landshuter Hochzeit installierten Videokameras aktiviert. Einsatzorte der Videoüberwachung befinden sich am Verwaltungsgebäude der ehemaligen JVA zur Überwachung der Oberen Altstadt; am Heilig-Geist-Spital zur Überwachung der Unteren Altstadt und des Postplatzes; an der Heilig-Geist-Kirche zur Überwachung der Altstadt; an der Hauptstelle der Sparkasse Landshut zur Überwachung des Bischof-Sailer-Platzes; an der Ursulinenschule zur Überwachung der Oberen und Unteren Neustadt sowie an den Stadtsälen Bernlochner zur Überwachung des Ländtorplatzes. Im Bereich des Turnier- , Lager- und Zehrplatzes wird der Verein "Die Förderer" als Veranstalter im Rahmen seines Hausrechts eine Videoüberwachung vornehmen.

Sperrringe während der Hochzeitszüge

Aus Sicherheitsgründen werden vor, während und nach den Hochzeitszügen an den Festsonntagen Sperrringe für Kraftfahrzeuge aller Art um die Innenstadt eingerichtet. Die äußere Sperrzone besteht - wie schon bei den vergangenen Aufführungen der Landshuter Hochzeit - ausschließlich aus entsprechenden Hinweisschildern und einfachen Sperrbaken . Diese Sperrungen, die konsequent und ohne jede Ausnahme durchgesetzt werden, gelten sonntags bereits ab 10 Uhr und betreffen neben Altstadt, Neustadt, Ländgasse und sämtlichen Verbindungsgassen die folgenden Straßenzüge Richtung Innenstadt: Kupfereck, Innere Münchener Straße, Alte Bergstraße/Klöpflgraben, Bindergasse, Regierungsstraße, Am Alten Viehmarkt, Heilig-Geist-Brücke. Ab etwa 13 bis gegen 20 Uhr werden außerdem die Straßenzüge Luitpold- /Wittstraße gesperrt. Neu ist in diesem Jahr der innere Sperrring: Sämtliche Zufahrtswege zur Zugstrecke werden ab 10 Uhr für alle Kraftfahrer - auch für Anwohner und den Lieferverkehr - mit Lastwagen blockiert, in den Sperrring kommen dann nur noch Fußgänger. Die Sperrpunkte des inneren Rings werden nach Angaben der Polizei jeweils auch mit Beamten besetzt sein, die mit Maschinenpistolen bewaffnet sind. Auf ortsfeste Sperren wie Betonpoller wird dagegen ganz bewusst verzichtet, um die dann als Rettungswege benötigten Zufahrten im Bedarfsfall schnell frei räumen zu können.

Besondere Regeln für Radfahrer

Alle Fahrradständer und Ruhebänke entlang der Zugstrecke und den Seitengassen der Innenstadt werden in diesen Tagen abgebaut. An den Hochzeitssonntagen von 7 bis 17 Uhr ist es im gesamten Innenstadtbereich zudem verboten, Räder auf öffentlichen Flächen, also auf Straßen, Gassen, Wegen und Plätzen, abzustellen. Dadurch sollen Stolperfallen vermieden werden. Der Innenstadtbereich wird in diesem Fall begrenzt von der Isar im Westen und Norden, Grätzberg/Klöpflgraben im Süden und der Podewilsstraße im Osten. Fahrräder in Flucht - und Rettungswegen werden entfernt. Während der Festwochen werden für Fahrräder ersatzweise folgende Abstellplätze eingerichtet: Grieserwiese (Grünstreifen entlang der Preysingallee); Mühleninsel (Grünflächen zwischen dem Gasthaus "Zur Insel" und dem Geh - und Radweg zum Ländsteg); Ländtorplatz (Grünanlage zwischen dem Ländtor und den öffentlichen Toiletten); Orbankai (Grünstreifen entlang dem ehemaligen Postgebäude); Freyung (Parkanlage westlich der Jodokskirche) und im Innenhof der Stadtsäle Bernlochner (nur an Wochenenden).

Verbot von Rucksäcken und größeren Taschen

Aus Sicherheitsgründen ist es bei allen Veranstaltungen der Landshuter Hochzeit, die nur mit Eintrittskarten zugänglich sind, verboten, größere Taschen und Rucksäcke mitzubringen. Das sieht die an allen Veranstaltungsorten geltende Hausordnung des Vereins "Die Förderer" vor . Mit verschärften Einlasskontrollen am Zehr - und Lagerplatz ist zu rechnen. Für die öffentlichen Bereiche, etwa die Innenstadt außerhalb der Tribünen, ist ein solches Rucksack-Verbot zwar nicht vorgesehen. Polizei und Stadt appellieren aber an alle Besucher, wenn möglich auf die Mitnahme freiwillig zu verzichten. Wer Taschen mitbringt, muss sich laut Polizei überall auf stichprobenartige Kontrollen einstellen.

Kommunikation mit den Besuchern

Um die Außenkommunikation mit den Besuchern des Hochzeitszugs jederzeit zu gewährleisten, werden an 18 Standorten in der Altstadt, am Postplatz, in der Heilig-Geist-Gasse, am Bischof-Sailer-Platz und in der Neustadt Lautsprecheranlagen aufgestellt. Zuverlässige und zeitnahe Informationen gibt es im Bedarfsfall außerdem im Internet und über die Sozialen Netzwerke: Die Polizei wird an den Festsonntagen durch das Social Media Team des Polizeipräsidiums Niederbayern einsatzbegleitende Öffentlichkeitsarbeit über Facebook und Twitter betreiben, und zwar unter folgenden Adressen: www.facebook.com/polizeiNiederbayern oder www.twitter.com/polizeiNB. Auch die Stadt wird auf ihrer Homepage www.landshut.de bei Bedarf aktuell informieren.

So geht's nicht: Bierbänke und -tische oder anderes Mobiliar mit Schlössern zu verbinden, ist aus Sicherheitsgründen verboten. Die Fluchtwege könnten sonst im Bedarfsfall nicht schnell genug frei geräumt werden.

So geht's nicht: Bierbänke und -tische oder anderes Mobiliar mit Schlössern zu verbinden, ist aus Sicherheitsgründen verboten. Die Fluchtwege könnten sonst im Bedarfsfall nicht schnell genug frei geräumt werden.