Landkreis Straubing-Bogen

Lockerungen gelten nun doch schon ab Mittwoch


Auch im Landkreis Straubing-Bogen treten ab Mittwoch Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Unter anderem die Außengastronomie darf dann wieder öffnen. (Symbolbild)

Auch im Landkreis Straubing-Bogen treten ab Mittwoch Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Unter anderem die Außengastronomie darf dann wieder öffnen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Auch der Landkreis Straubing-Bogen kann nun doch schon ab Mittwoch seine Corona-Maßnahmen lockern. Zunächst sah es danach aus, dass die Erleichterungen erst ab Donnerstag in Kraft treten können. Denn das Einvernehmen des Gesundheitsministeriums ließ auf sich warten.

Der Hintergrund: Damit die Erleichterungen in Kraft treten können, benötigt der Landkreis nicht nur eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz unter 100, sondern auch das OK aus dem Gesundheitsministerium. Eben dieses Einverständnis lag am Dienstag bis zum frühen Abend allerdings nicht vor. Eine Veröffentlichung der Allgemeinverfügung im Amtsblatt schien damit heute eigentlich nicht mehr möglich zu sein. Nach der Veröffentlichung treten die Erleichterungen aber erst am nachfolgenden Tag in Kraft. Sprich: Hätte sich die Allgemeinverfügung bis morgen verzögert, wären auch die Lockerungen erst einen Tag später gekommen.

Zum Glück kam es nun doch anders: Um 19.06 Uhr erhielt der Landkreis Straubing-Bogen doch noch das ersehnte Einvernehmen aus dem Gesundheitsministerium. Daraufhin setzten die Verantwortlichen alle Hebel in Bewegung, um die Allgemeinverfügung noch heute zu veröffentlichen. Mit Erfolg. Damit gelten im Landkreis Straubing-Bogen nun doch schon ab Mittwoch, 26. Mai, folgende Erleichterungen:

Diese Lockerungen gelten ab 26. Mai:

Gastronomie: Die Außengastronomie wird mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung für Besucher geöffnet. Sitzen Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch zusammen, benötigen sie einen höchstens 24 Stunden alten POC-Antigentest oder PCR-Test. Alternativ ist auch ein vor Ort durchgeführter Selbsttest unter Aufsicht möglich. Bei vollständig Geimpften und genesenen Personen ist gemäß den Vorgaben kein Test nötig.

Kultur: Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen wieder öffnen. Auch hier ist ein Testnachweis erforderlich. Auch kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besuchern sind wieder möglich.

Sport: Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel mit bis zu 25 Personen ist wieder erlaubt. Auch hier brauchen die Teilnehmer einen negativen Tests. Fitnessstudios dürfen ebenfalls wieder öffnen. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind maximal 250 Zuschauer zugelassen.

Tourismus: Hotels, Jugendherbergen und Campingbetriebe dürfen wieder Übernachtungen zu touristischen Zwecken anbieten. Auch Kur-, Therapie- und Wellnessangebote sind zulässig. Übernachtungsgäste brauchen einen negativen Tests und müssen sich während ihres Aufenthalts alle 48 Stunden erneut testen. Auch der Ausflugsverkehr, zum Beispiel Schifffahrten, Reisebusse und Stadtführungen, wird wieder erlaubt. Auch hier gilt jedoch: Nur mit negativem Test.

Musik: Laien- und Amateurensembles dürfen sich wieder für musikalische Proben treffen

Freibäder: Auch Freibäder dürfen nach vorheriger Terminbuchung wieder für Besucher öffnen. Für den Einlass wird ein negatives Testergebnis benötigt.

Auch in der Stadt Straubing kann ab Mittwoch gelockert werden. Lesen Sie dazu: Gastro, Maskenpflicht, Tests: Das gilt ab morgen