Landkreis Landshut

Landratsamt warnt vor illegaler Sammelaktion


Der Landkreis Landshut führt im Rahmen der Abfallwirtschaft jedes Jahr an verschiedenen Orten im Landkreis "mobile Problemmüll-Sammlungen" durch. Der angelieferte Abfall wird ordnungsgemäß entsorgt - anders als bei illegalen Sammlungen, vor denen das Landratsamt Landshut aus aktuellem Anlass erneut warnt.

Der Landkreis Landshut führt im Rahmen der Abfallwirtschaft jedes Jahr an verschiedenen Orten im Landkreis "mobile Problemmüll-Sammlungen" durch. Der angelieferte Abfall wird ordnungsgemäß entsorgt - anders als bei illegalen Sammlungen, vor denen das Landratsamt Landshut aus aktuellem Anlass erneut warnt.

Von Redaktion idowa

Im Landkreis Landshut treiben offenbar wieder einmal illegale Abfallsammler aus Osteuropa ihr Unwesen. Nach aktuellem Stand der Dinge geht man seitens des Landratsamtes davon aus, dass die Müllsammler bereits ab Montag, 20. Februar, ihre Runden im Landkreis drehen wollen.

Hier die Pressemitteilung des Landratsamtes Landshut im Wortlaut:

"In den vergangenen Tagen sind in einigen Gemeinden im Landkreis Landshut wieder einmal Flugzettel an die Haushalte verteilt worden, mit denen eine "ungarische Familie" eine Sammlung von "allem, was Sie nicht brauchen" angekündigt hat. Es ist unter anderem darum gebeten worden, den Sammlern Alttextilien, Altmetall, Autoreifen, Elektrogeräte und ganze Autos zu überlassen. Das Landratsamt Landshut weist darauf hin, dass es sich dabei um eine ungenehmigte und somit illegale Sammlung von Abfällen handelt. Die Behörde appelliert daher an die Bürger, auf solche Aufrufe nicht zu reagieren und diesen Sammlern nichts zu überlassen: Denn solche Aktionen führen nicht zu einer vorschriftsmäßigen Abfallentsorgung.

Sofern von einem Sammler per Wurfzettel gebeten wird, nur einzelne oder einige wenige Abfall-Fraktionen (zum Beispiel Altkleider und Schuhe) bereitzustellen, sollte - bevor dem Aufruf gefolgt wird - beim Landratsamt Landshut (Telefon 0871/408-3118) nachgefragt werden, ob es sich hierbei um eine genehmigte und damit legale Sammelaktion handelt. Wenn, wie im aktuellen Fall, meist aus Osteuropa kommende Sammler ein umfangreiches Sortiment an gebrauchten Geräten und Waren nachfragen, handelt es sich stets um eine ungenehmigte und unrechtmäßige Sammlung von Abfällen. (...)"