Landkreis Dingolfing-Landau

Polizeibericht PI Dingolfing


Von Monika Müller

Dingolfing: Unfallflucht

Am 21. April zwischen 13.30 Uhr und 20.15 Uhr hatte eine 49-jährige Frau ihren Pkw VW auf dem Parkplatz eines Getränkemarktes in der Bahnhofstraße abgestellt. Als sie zurückkehrte stellte die Frau fest, dass ihr Auto auf der Fahrerseite einen frischen Unfallschaden aufwies. Ein unbekannter Fahrzeugführer ist beim Aus- oder Einparken gegen ihren Pkw gefahren und hat weder eine Nachricht hinterlassen noch den Unfall gemeldet. Ermittlungen wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurden eingeleitet. Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Dingolfing unter der Telefonnummer 08731/3144-0.

Reisbach: Geldbörse aus Auto gestohlen

Zwischen dem 21. April 20 Uhr und dem 22. April 12 Uhr stand der Ford Mondeo eines 25-jährigen Mannes vor einem Anwesen in Lodersöd. Der Mann hatte seine Geldbörse im Auto auf dem Armaturenbrett vergessen. Außerdem stand ein Seitenfenster ein Stück offen. Ein unbekannter Dieb nutzte die Gelegenheit und entwendete den Geldbeutel. Im Geldbeutel des Mannes befanden sich neben einem kleineren Geldbetrag seine Ausweispapiere. Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Dingolfing unter der Telefonnummer 08731/3144-0.

Gottfrieding: Außenspiegel beschädigt und geflüchtet

Am 25. April zwischen 9 und 15.30 Uhr parkte ein 68-jähriger Mann seinen silberfarbenen Pkw Opel Meriva in Kleinpilberskofen in der Bruckthaler Straße am rechten Fahrbahnrand. Dort fuhr ein unbekannter Täter mit einem Fahrzeug gegen den linken Außenspiegel des Autos und beschädigte diesen. Der Unfallverursacher flüchtete ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Ein Verfahren wurde eingeleitet.Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Dingolfing unter der Telefonnummer 08731/3144-0.

Marklkofen: Gewässer verunreinigt

Ein 34-jähriger Mann reinigte am 25. April um 16 Uhr einen alten Öltank. Das Waschwasser ließ er einfach in einen Kanalschacht laufen. So gelangte auch Öl in die Vils. Die Feuerwehr, das Wasserwirtschaftsamt und der Klärwärter wurden verständigt. Ein Schaden kann noch nicht beziffert werden. Der Verursacher muss sich strafrechtlich dafür verantworten.