Landau

Regierung genehmigt Direktrampe zwischen A92 und B20


Eine Skizze der geplanten Direktrampe an der Autobahnanschlussstelle Landau an der Isar.

Eine Skizze der geplanten Direktrampe an der Autobahnanschlussstelle Landau an der Isar.

Von Redaktion idowa

Die Regierung von Niederbayern hat für den Neubau einer Direktrampe zwischen der A 92 und der B 20 an der bestehenden Anschlussstelle Landau a. d. Isar den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss wird in den nächsten Tagen allen bekannten Betroffenen und den beteiligten Behörden sowie Fachstellen zugesandt und im Markt Pilsting und der Stadt Landau a. d. Isar zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt.

Die Autobahndirektion Südbayern und das Staatliche Bauamt Landshut dürfen damit die stark belastete Kreuzungsstelle der wichtigen niederbayerischen Straßenverbindungen A 92 und B 20 mit einer Direktrampe von der A 92 auf die B 20 (Verkehr aus Richtung Landshut in Richtung Landau a. d. Isar) nachrüsten. Das Vorhaben umfasst den Neubau einer 370 Meter langen Rampe im süd-westlichen Quadranten der Anschlussstelle sowie einen 250 Meter langen Ausfädelungsstreifen aus der A 92 und 150 Meter langen Einfädelungsstreifen in die B 20. Im Zuge der Maßnahme muss auch die bestehende Betriebszufahrt zur Autobahn um 400 Meter in westliche Richtung verlegt, der vorhandene Feld- und Waldweg entlang der Autobahn ausgebaut und im Bereich der Rampe eine Brücke über einen Wirtschaftsweg neu hergestellt werden. Ziel des Straßenbauvorhabens ist, die Anschlussstelle Landau a. d. Isar zeitnah so weit zu ertüchtigen, dass das vorhandene hohe Verkehrsaufkommen in diesem Bereich leistungsfähig und verkehrssicher abgewickelt werden kann. Mit der Erweiterung der Anschlussstelle durch die Direktrampe kann das problematische Linkseinbiegen in die B 20 für die Verkehrsbeziehung Landshut - Landau a. d. Isar künftig entfallen und die bestehende Linkseinbiegespur kann zurückgebaut werden.

Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Niederbayern enthält eine Reihe von Nebenbestimmungen, insbesondere zur Bauausführung, zum Natur-, Landschaft- und Artenschutz, zur Wasserwirtschaft sowie zu den Belangen der Landwirtschaft. Der Planfeststellungsbeschluss mit den festgestellten Plänen kann auch auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern eingesehen werden.