Landau

Hobbygärtner baute vier Kilogramm Marihuana an - zum Eigenbedarf


Ein Hobbygärtner aus dem Landkreis Dingolfing-Landau hatte rund vier Kilogramm Marihuana angebaut - zum Eigenbedarf, wie er beteuerte. Die Quittung gab's trotzdem vor Gericht. (Symbolbild)

Ein Hobbygärtner aus dem Landkreis Dingolfing-Landau hatte rund vier Kilogramm Marihuana angebaut - zum Eigenbedarf, wie er beteuerte. Die Quittung gab's trotzdem vor Gericht. (Symbolbild)

Eine solche Menge an Marihuana ist dem Vorsitzenden Richter Michael Piringer am Amtsgericht noch nicht untergekommen. Man würde eine größere Bande vermuten oder Handel im großen Stil, doch so war es nicht.

Am Dienstagnachmittag wurde wegen eines schweren Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verhandelt. Ein 54-Jähriger hatte fast vier Kilogramm Marihuana angebaut. Der Mann aus dem südwestlichen Landkreis zeigte sich geständig und wurde zu zwei Jahren Haft, die auf Bewährung zu drei Jahren ausgesetzt wurden, verurteilt.

Schon bei der Anklageschrift stutzten die Anwesenden nicht schlecht, als dem Angeklagten der Anbau von 16 Cannabispflanzen zur Last gelegt wurde. Im Sommer 2015 ging bei der Polizei Dingolfing ein anonymer Anruf ein, der den Anbau auf dem Grundstück anzeigte. "Normalerweise gehen wir solchen sporadischen Hinweisen nicht nach, da sie sich meistens nicht bewahrheiten", so ein Zeuge der Kriminalpolizei, "doch wir ließen den Polizeihubschrauber einmal das Gelände überfliegen und haben festgestellt, dass es sich wohl doch um eine größere Plantage handeln könnte". Insgesamt wäre von den Pflanzen ein Ertrag von fast vier Kilogramm nachzuweisen gewesen, so die Staatsanwaltschaft.

Cannabisöl gegen Schmerzen

Gleich nach Beginn der Verhandlung erklärte sich der Angeklagte selbst für schuldig. "Ich habe die Pflanzen nur für den Eigengebrauch groß gezogen. Ich hatte nie die Absicht, sie zu verkaufen", so der Angeklagte. Denn wie sich herausstellte, wollte der gelernte Schreiner die Pflanzen zu Cannabisöl weiterverarbeiten. Er und seine Frau leben autark. "Wir bauen alles selbst an. Von Paprika über Tomaten bis Kartoffeln. Wir haben schon immer alternativ gelebt", erzählte der Angeklagte. "Nachdem wir beide jahrelang in der Schwerstbehindertenpflege gearbeitet hatten, verspürten wir immer mehr Schmerzen in unseren Gelenken und Schultern und haben gehört, dass hierbei Cannabis ein gutes Heilmittel sei, wenn man es auf der Haut aufträgt oder einnimmt."

Ein Hobbygärtner in der Bredouille



Die Krux an der Sache: Dafür besaß das Paar keine Erlaubnis und musste sich nun dafür vor dem Gericht verantworten. "Ich habe selbst nicht damit gerechnet, dass das so ein großer Ertrag wird. Ich habe das zum ersten Mal gemacht", rechtfertigte der Hobbygärtner seine Tat. Mittlerweile haben die Zwei auch ein Alternativmittel aus der Apotheke gefunden. "Wenn wir das schon eher gefunden hätten, wäre uns das alles erspart geblieben", resümierte der Angeklagte. Das befand auch der Vorsitzende mit einem Schmunzeln für richtig. Dieser stellte darauf die Frage, ob das "Gras" nicht zum Verkauf dienen sollte. Der 54-Jährige verneinte dies. Eine böse Absicht konnte ihm auch der anwesende Zeuge der Kripo Landshut nicht nachweisen. Im Gegenteil, dieser stärkte dem Angeklagten eher noch den Rücken, "da er unsere Ermittler auf das Grundstück ließ und ihnen den Sachverhalt, ohne Widerstand zu leisten, zu erklären versuchte. Zudem machte er nicht den Eindruck, ein Dealer oder Junkie zu sein".

"Das ist schon der Wahnsinn"

Diesen Eindruck verdeutlichte die Verteidigung anschließend mit negativ ausgefallenen ärztlichen Tests auf Cannabinoide. "Für uns war es glaubhaft nachvollziehbar, dass dieser Mann keinen Handel mit dem Marihuana betreibt und es nicht konsumiert, da wir nichts Weiteres fanden und er eine Cannabisart zog, die keinen hohen THC-Gehalt hatte." Diese Glaubwürdigkeit bescheinigte ihm auch die Staatsanwaltschaft, als sie im Plädoyer auf eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten pochte, die zur Bewährung auszulegen sei, da er sofort gestand und nicht vorbestraft war. Nach kurzer Beratungszeit, verkündete Richter Piringer, dass der Angeklagte des Verstoßes gegen das BtMG schuldig ist. "Die zweijährige Strafe auf Bewährung bewegt sich an der obersten Grenze zu einer Haftstrafe", rügte der Vorsitzende, "wenn wir noch irgend einen Hinweis gehabt hätten, dass Sie es verkauft haben, wären Sie mit Sicherheit nicht mehr so gut davon gekommen".

Dazu muss der Verurteilte 1.200 Euro an den Hospizverein Dingolfing-Landau zahlen und alle drei Monate eine Urin- und Haarprobe abgeben, um dem Gericht zu bestätigen, dass er wirklich kein Gras konsumiert. "16 Pflanzen mit einem Ertrag von fast vier Kilo sind schon der Wahnsinn", staunte der Richter, "mit dieser Bewährungsstrafe hatten Sie wirklich Glück. Sie waren schon tatsächlich ein Naivling, wenn Sie dachten, dass Sie damit ungestraft davon kommen".