Kelheim/Regensburg
Verurteilter Mörder klagt gegen den Freistaat auf Schadenersatz
25. November 2015, 8:29 Uhr aktualisiert am 25. November 2015, 8:29 Uhr
Der Mörder einer Joggerin in Kelheim ist auch nach 15 Jahren nicht auf freien Fuß gekommen. Wegen hoher Gefahr ordnete das Landgericht Regensburg 2012 die nachträgliche Sicherungsverwahrung an. Dafür verlangt der Mann nun Schadenersatz.
Ein verurteilter Sexualmörder verlangt vom Freistaat Schadensersatz. In seiner Zivilklage, die am Mittwoch (14.00 Uhr) vor dem Landgericht Regensburg verhandelt wird, fordert er 500 Euro pro Monat Entschädigung seit Juli 2008.
Im Alter von 19 Jahren hatte der Mann im Sommer 1997 eine Joggerin im niederbayerischen Kelheim erwürgt und sich anschließend an der Leiche vergangen (Az.: 1 StR 37/13). Nach Verbüßung der maximalen Jugendstrafe von zehn Jahren hatte das Landgericht Regensburg 2008 nachträglich eine Sicherungsverwahrung verhängt. Der Bundesgerichtshof hatte diese Entscheidung im März 2013 bestätigt.
Die Sicherungsverwahrung ist anders als die Haft keine Strafe für ein Verbrechen. Sie dient dazu, die Allgemeinheit vor Tätern zu schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiterhin "eine hochgradige Gefahr" darstellen.
Zum 1. Juni 2013 trat eine Neuregelung in Kraft. Dabei wurde der Katalog der Taten reduziert, auf die eine Sicherungsverwahrung folgen kann; außerdem wurden Regeln für den Vollzug der Sicherungsverwahrung aufgestellt. Da die Verwahrung keine Strafe ist, müssen die Bedingungen deutlich besser sein als in der Strafhaft und es muss ein größeres Therapieangebot geben.