Elf Jahre Haft

Streit um Haushalt endete mit Fleischermesser im Rücken


Weil er seine Ehefrau mit einem Messer niederstach, muss ein 23-Jähriger elf Jahre ins Gefängnis (Symbolbild).

Weil er seine Ehefrau mit einem Messer niederstach, muss ein 23-Jähriger elf Jahre ins Gefängnis (Symbolbild).

Er rammte seiner Frau nach einem banalen Streit ein Messer in den Rücken: Dafür muss Fatih A. elf Jahre hinter Gitter.

Man kann davon ausgehen, dass die sechste Strafkammer des Landgerichts Fatih A. zu einer höheren Freiheitsstrafe für den Mordversuch an seiner Frau verurteilt hätte, wären ihr nicht die Hände gebunden gewesen. Wie Vorsitzender Richter Ralf Reiter am Montag in der Urteilsbegründung sagte, habe es bei der Tat genügend Aspekte gegeben, auch lebenslang zu verhängen. "Das hätten wir vielleicht getan." Nachdem es bei einer von der Verteidigung beantragten Revision aber nicht erlaubt ist, eine höhere Strafe als ursprünglich festzusetzen, bleibt es im Fall des 23-jährigen A., der an Weihnachten 2013 seine gleichaltrige Frau nach einem bereits beendeten Streit zunächst bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und ihr dann sechs Mal ein Fleischermesser in den Rücken gerammt hat, bei den ursprünglich verhängten Rechtsfolgen: Die erste Strafkammer hatte den Türken vor einem Jahr zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt und sich die Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Wie berichtet, war der erstinstanzliche Schuldspruch rechtskräftig: Fatih A. ist schuldig des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Was die Rechtsfolgen betrifft, so wurde das Urteil jedoch im März nach einem Revisionsantrag von Verteidiger Ingo Gade vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Die sechste Strafkammer musste sich daher lediglich mit der Strafzumessung auseinandersetzen, die dem BGH in der ersten Instanz unzulässig begründet worden war. Richter Reiter deutete jedoch bereits zu Prozessbeginn an, dass die Kammer nicht unbedingt nachvollziehen könne, was Fatih A. bei einem derartigen Schuldspruch an einer Freiheitsstrafe von elf Jahren auszusetzen habe. "Das ist mir einfach zu hoch", antwortete der 23-Jährige. Nach einer dreitägigen Beweisaufnahme war die Kammer aber zu dem Schluss gekommen, dass die Höhe des Strafmaßes "absolut tat- und schuldangemessen" sei und folgte damit dem Antrag von Staatsanwalt Dr. Klaus Ruhland. A. sei nach einer banalen, heftigen Diskussion um die Haushaltsführung, die nicht zum ersten Mal geführt und bereits wieder beendet worden sei, ausgeflippt und habe das Messer mit einem "kalten, nüchternen Tötungsentschluss" gegen seine Frau geführt. Verteidiger Ingo Gade hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren beantragt - was Reiter später als illusorisch bezeichnete - und die Kammer gebeten, vom Vorbehalt einer möglichen Sicherungsverwahrung Abstand zu nehmen. Sein Mandant habe einen Blackout gehabt und - auch wenn es ein hässliches Wort sei -, ein gewisses "Mitverschulden" der Ehefrau liege doch vor. Wie Reiter sagte, war die Kammer jedoch der Meinung, dass es keine überzogene Drohung sei, den Mann zu verlassen, wenn er wieder einmal zuschlage. Und was die hauptsächlich von der Familie des Angeklagten beanstandete Haushaltsführung betraf, so gab es für die Kammer doch eine klare Alternative zur Gewalt: "Sie hätten sich nur scheiden lassen müssen."

Rabiya A. hatte ihren Mann am Vormittag des 26. Dezembers 2013 zum Semmeln holen geschickt. Nachdem dieser erst eine Stunde später wieder heimgekommen war, war es zum Streit zwischen den Eheleuten in der gemeinsamen Wohnung in Landau an der Isar gekommen. A. drohte ihrem Mann nicht zum ersten Mal, mit dem drei Monate alten Baby zu ihren Eltern in die Oberpfalz zurückzukehren. Die heute 23-Jährige wiederholte vor Gericht, was sie bereits vor einem Jahr ausgesagt hatte, nämlich dass der Streit bereits beendet und sie schon auf dem Weg von der Küche ins Wohnzimmer gewesen sei, als sie von Fatih A. gepackt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt wurde. Diese Schilderung war im ersten Verfahren ausschlaggebend dafür gewesen, dass A. schließlich wegen versuchten Mordes verurteilt worden war. Wie Richter Reiter sagte, habe sich die Kammer im wesentlich an den Feststellungen der ersten Strafkammer orientiert. Auch der Gerichtsmediziner hatte weitgehend seine ursprünglichen Angaben wiederholt. Prof. Florian Fischer schrieb es "vielen Zufällen und dem Funktionieren der Rettungskräfte" zu, dass Rabiya A. überlebt hat. "Da war eine ganze Armee von Schutzengeln am Werk."

Die Kammer folgte zudem der Einlassung des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Gregor Groß, der vor einem Jahr bei dem 22-Jährigen dissoziale Persönlichkeitsmerkmale und antisoziale Tendenzen, aber keinerlei Anhaltspunkte für eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung feststellen hatte. Wie bereits im ersten Verfahren erklärte Groß den Angeklagten für voll schuldfähig. Auch von seiner Empfehlung einer anschließenden Sicherungsverwahrung nahm er keinen Abstand. Von einer gravierenden Veränderung der Persönlichkeit sei in der kurzen Zeit nicht auszugehen; zumal A. unbehandelt sei. "Ein Hang zu Gewalttaten" bestehe sicher immer noch. Wenn es etwa in Zukunft mal Ärger wegen des Sorgerechts gebe, so könne sich das sofort wieder negativ für Rabiya A. auswirken, so Groß. Zwar hatte sich Fatih A. in zweiter Instanz bei seiner Frau entschuldigt, aber sowohl Groß als auch die Kammer bezeichneten diese als halbherzig, nachdem der 23-Jährige die Kammer darauf hingewiesen hatte, dass er sich entschuldigt habe, obwohl seine Ex-Frau vor Gericht in einigen Punkten gelogen habe.