Deggendorf/Regen

Hühnerdieb, Exhibitionist und ein Haudrauf? Senegalese (20) wird der Prozess gemacht


Ab 12. Mai 2016 wird einem 20-jährigen Asylbewerber aus dem Senegal am Landgericht Deggendorf der Prozess gemacht. (Symbolbild)

Ab 12. Mai 2016 wird einem 20-jährigen Asylbewerber aus dem Senegal am Landgericht Deggendorf der Prozess gemacht. (Symbolbild)

Allzu lange ist der junge Mann noch nicht in Deutschland. Trotzdem ist er längst kein unbeschriebenes Blatt mehr. Deshalb muss sich der 20-Jährige aus dem Senegal ab 12. Mai vor dem Landgericht Deggendorf verantworten.

Die Liste seiner Vergehen ist lang: Diebstahl, Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Erregung öffentlichen Ärgernisses und exhibitionistische Handlungen. Genug, um dem jungen Asylbewerber den Prozess zu machen.

Untergebracht war der Senegalese zuletzt in einer Asylbewerberunterkunft im Landkreis Regen. Schon dort fiel er mehrere Male negativ auf. So soll er Anfang Dezember 2015 in eine Bäckerei gestürmt sein und dort vor den Augen zweier Bedienungen seine Hose runtergezogen haben. Anschließend fasste er sich in seine Unterhose und spielte an sich herum. Als ihn der Bäckereiinhaber aus dem Laden werfen wollte, hagelte es mehrere Fußtritte und Faustschläge von Seiten des 20-Jährigen.

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Reue und Besserung im Nachgang dieser Tat? Fehlanzeige. Knapp zwei Wochen später die nächste Entgleisung. Erst klaute der Senegalese einem Bauern ein Huhn und sprang dann splitterfasernackt mitsamt dem Tier in den Swimmingpool eines Hotels. Dabei wurde die Abdeckung des Hotels beschädigt. Bei seiner Festnahme durch die Polizei ging der 20-Jährige dann auch mit Fäusten auf die Polizisten los.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 20-Jährige psychisch krank ist und deshalb wohl alles auf eine Schuldunfähigkeit hinauslaufen wird. Gleichzeitig seien von dem Beschuldigten aber auch zukünftig weitere erhebliche Straftaten zu erwarten, so dass der junge Mann für die Allgemeinheit gefährlich sei. Die Jugendkammer des Landgerichts Deggendorf wird deshalb auch darüber zu entscheiden haben, ob die Voraussetzungen für eine dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrischen Einrichtung gemäß § 63 StGB gegeben sind.

Das Landgericht Deggendorf hat Termine zur öffentlichen Verhandlung bestimmt auf Donnerstag, 12. Mai, Freitag, 13. Mai, und Donnerstag, 19. Mai, jeweils 8.30 Uhr. Es sollen insgesamt 16 Zeugen und ein Sachverständiger vernommen werden.

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