Deggendorf/Metten

Joggerin hatte eine "Höllenangst" - Drei Afghanen als Tatverdächtige ermittelt


Die Spuren führten die Ermittler von der Deggendorfer Polizeiinspektion rasch in die Mettener Flüchtlingsunterkunft.

Die Spuren führten die Ermittler von der Deggendorfer Polizeiinspektion rasch in die Mettener Flüchtlingsunterkunft.

Es war am Samstag, 9. Januar, gegen 9 Uhr, als sich zwischen Deggendorf und Metten etwa acht Flüchtlinge aus Afghanistan einer Joggerin (45) in den Weg stellten. Die darauf folgenden umfangreichen Ermittlungen blieben nicht ohne Erfolg: So konnten jetzt die mutmaßlichen Täter ermittelt werden.

Eine "Höllenangst" hat die Deggendorfer Joggerin nach Polizeiangaben ausgestanden, als sie von der Gruppe vermummter Flüchtlinge auf der wenig befahrenen alten Mettener Straße angehalten und von einem der jungen Männer angesprochen wurde.

Handyfoto half

Ob sie mit ihm mitkommen wolle, hatte sie einer gefragt. In diesem Augenblick waren die jungen Flüchtlinge durch einen großen Audi abgelenkt, der gerade in die Straße einbog, und die Frau nutzte diesen Augenblick zur Flucht. So schnell sie konnte, flüchtete sie in einen nahegelegenen Wald. Trotz aller Aufregung und Angst schaffte es die Frau noch, vom Wald aus ein Handyfoto von der Flüchtlingsgruppe zu schießen.

Nun konnten drei Personen, die zu dieser Gruppe gehören, ermittelt werden. Sie wurden auch bereits jeweils etwa eine halbe Stunde lang vernommen. Sie wurden vorgeladen und kamen dann "freiwillig" zur Polizei, mussten also nicht mit dem Streifenwagen geholt werden.

Wie die Polizei gestern mitteilte, handelte es sich bei den Tatverdächtigen um drei Männer zwischen 17 und 20 Jahren, die als Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft in Metten wohnen. Zur Prüfung, ob Straftaten wie zum Beispiel Beleidigung oder Nötigung verwirklicht wurden, wird der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Wie gestern ein Polizeisprecher auf Anfrage unserer Zeitung meinte, komme wohl am ehesten noch der Tatbestand der Nötigung in Frage, da der Frau offensichtlich der Weg versperrt wurde.

Die jungen Männer gaben in den Vernehmungen zwar zu, die Frau getroffen und sie angesprochen zu haben, wollten jedoch von einer Straftat partout nichts wissen. Die Asylbewerber durften gleich wieder "nach Hause" gehen in die Mettener Traglufthalle (derzeit belegt mit 138 afghanischen Männern und zwei Frauen) - sie waren und sind auf freiem Fuß. Theoretisch kann Nötigung mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Kurz nach der Tat fand auf Anregung von Landrat Christian Bernreiter in der Mettener Flüchtlingsunterkunft eine Belehrung mit Dolmetscher statt. Hierbei wurden ihnen die Regeln erklärt, die hierzulande insbesondere für das friedliche Miteinander und insbesondere den Umgang mit Frauen gelten. Ob die Tatverdächtigen überhaupt unter den Belehrten waren, ist allerdings nicht sicher. "Es wäre zu hoffen", meinte damals ein Sprecher des Landratsamtes.

Bereits zweite Belehrung

Eine ähnliche Belehrung in der Hengersberger Flüchtlingsunterkunft (236 Syrer, darunter acht Frauen und elf Kinder) habe bereits Früchte getragen, so Landrat Christian Bernreiter: So seien seitdem keine Vorfälle mehr bekannt geworden, nach denen Asylbewerber im Hengersberger Hallenbad von jungen Mädchen Fotos und Videos gemacht hätten.

Dies war seinerzeit der Anlass für die dortige Belehrung gewesen. In der Öffentlichkeit waren diese Vorfälle erst vor kurzem nach intensiven Recherchen des Donau-Anzeigers bekannt geworden.

Anm. d. Red.: Liebe Leserinnen und Leser, im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf idowa.de finden Sie unter diesem Text keine Kommentare. Leider erreichen uns zum Thema Flüchtlinge so viele unangemessene, beleidigende oder justiziable Beiträge, dass eine gewissenhafte Moderation nach den Regeln unserer Netiquette kaum mehr möglich ist. Wir bitten um Verständnis.